
Die Pflanzenschutzmittellisten für die Integrierte Produktion (IP) für 2012 sind ab sofort abrufbar. Die Agrarmarkt Austria (AMA) weist darauf hin, dass der Landwirt vor jedem Einsatz darauf zu achten hat, ob die Listen zwischenzeitlich aktualisiert wurden.
Sie finden die neuen Listen auf der Homepage der Landwirtschaftsministerium unter IP-Pflanzenschutz. Nach dem Einsatz sind die relevanten schlagbezogenen Aufzeichnungen wie Anwendedatum, Pflanz enschutzmittel-Registernummer, Pflanzenschutzmittel oder Nützling, Aufwandmenge/ha oder Konzentration dokumentiert werden.Weitere Hinweise der AMA:
Beim Einsatz von chemisch-synthetischen Präparaten müssen die entsprechenden Kontrollgänge, Hinweise der Warndienste oder die Berücksichtigung von Schadschwellen (ermittelt z.B. durch Pheromonfallen, Farbtafeln, Leimringe) aufgezeichnet werden.
Anwendungs- und Lagervorschriften beachten
Die Anwendungsbestimmungen wie zum Beispiel zugelassene Kultur, Wartefristen, Aufwandsmengen, Abstandsauflagen, erforderliche Schutzausrüstung, Bienengefährlichkeit, die auf der Kennzeichnung der Handelspackung des Pflanzenschutzmittels angegeben sind, müssen eingehalten werden. Bei der Lagerung der Mittel ist darauf zu achten, dass unbefugte Personen keinen Zutritt haben und diese sachgemäß in geeigneten verschlossenen und beschrifteten Behältern deponiert werden. Weiters dürfen Pflanzenschutzmittel nur von einer sachkundigen Person verwendet werden. Die gesetzlichen Bestimmungen dazu sind in den einzelnen Bundesländern geregelt.
Bereits beim Pflanzenschutzmitteleinkauf ist auf ein mögliches Zulassungsende bzw. eine mögliche Abverkaufsfrist des jeweiligen Produktes zu achten, um nicht bei unverbrauchten Restmengen in den Folgejahren beanstandet zu werden. Im Falle der Anwendung von Präparaten mit der Einstufung "T " und "T+ " ist laut AMA zu berücksichtigen, dass bei bestimmten Mitteln bereits beim Erwerb eine Giftbezugsbewilligung notwendig ist.
Von der Registrierung abgelaufene oder in der IP nicht mehr zugelassene Mittel dürfen am Betrieb nicht mehr gelagert werden und sind unverzüglich über die Problemstoffsammlung zu entsorgen.
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