Österreich und Bayern bei Agrarreform Hand in Hand

Rinder
Österreich und Bayern wollen künftig verstärkt gemeinsame Impulse für eine zukunftsfähige Weiterentwicklung der europäischen Agrarpolitik setzen. Das haben Landwirtschaftsminister Niki Berlakovich und sein bayerischer Kollege Helmut Brunner bei einem Treffen in Wien vereinbart. „Unsere beiden Länder haben ähnliche strukturelle Voraussetzungen und Interessen“, sagten die beiden Politiker. Umso wichtiger und erfolgversprechender sei es, in grundsätzlichen agrarpolitischen Fragen und bei der Entwicklung der ländlichen Räume eng zusammenzuarbeiten.

So fordern Berlakovich und Brunner deutliche Nachbesserungen an den bisherigen Reformplänen Brüssels. Die vorgesehene „Stilllegung“ von Ackerflächen als ökologische Vorrangflächen etwa sei ein falscher, weil nicht zeitgemäßer Ansatz. Dies werde dem ökologischen Wert einer kleinräumigen Landwirtschaft in Regionen wie Bayern und Österreich nicht gerecht und stehe im Widerspruch zum wachsenden Bedarf an Lebensmitteln und nachwachsenden Rohstoffen. Eine verschärfte Flächenkonkurrenz und steigende Pachtpreise wären nach Ansicht der beiden Minister die Folge.

Berlakovich und Brunner setzen sich deshalb dafür ein, bei den Greening-Vorgaben auch den Anbau von Leguminosen und ökologisch wertvollen nachwachsenden Rohstoffen anzuerkennen. Damit könne man auch die EU-weite Eigenversorgung mit gentechnikfreien Eiweißfuttermitteln voranbringen. Zudem müsse sichergestellt werden, dass die erheblichen Vorleistungen beider Länder beim Umweltschutz honoriert und die bestehenden Umweltprogramme nicht ausgehöhlt werden.

Nicht akzeptabel sind nach Ansicht Berlakovichs und Brunners auch die Vorschläge der Kommission zur Neuabgrenzung der benachteiligten Gebiete, denn: „Sie hätten starke Verwerfungen und Ungerechtigkeiten für die Bauern zur Folge.“ Die beiden Länder wollen sich deshalb dafür einsetzen, die Neuabgrenzung aus dem Brüsseler Verhandlungspaket herauszunehmen. In Bayern liegen rund 60, in Österreich sogar 70 % der landwirtschaftlichen Flächen in benachteiligten Gebieten. Die Ausgleichszulage für die dortigen Betriebe ist laut Brunner ein unverzichtbares Instrument zur Sicherstellung einer flächendeckenden Landbewirtschaftung und zum Erhalt einer attraktiven Kulturlandschaft und eines vitalen ländlichen Raums. (ad)

Schlagworte

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