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Strenge Regeln für Herkunftskennzeichnung
Donnerstag, 29. Juli 2010
Auf Lebensmittelverpackungen müssen künftig das Herkunftsland oder –ort angegeben werden. So sieht es ein Beschluss des EU-Parlaments vor. Das gilt für Fleisch, Molkereiprodukte, frisches Obst und Gemüse, andere Erzeugnisse aus einer Zutat und Fleisch und Fisch, wenn sie als Zutaten in verarbeiteten Lebensmittel, verwendet werden. Das berichtet „Kärtner Bauer“.

Gleichzeitig mit der EU-Regelung soll laut G. Wlodkowski, Präsident der LK Österreich, ein verbesserter Täuschungsschutz in Österreich gelingen. Deshalb will die LK Österreich die Novellierung des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes (LMSVG). Wlodkowski verlangt „dass das zuständige Bundesministerium (BMG) einen jährlichen Bericht über die Vollziehung des § 5 Abs 2 (Verbot der Irreführung und Täuschung) erstellt und veröffentlicht“. Weiters soll eine Definition der „Irreführung“ und „Täuschung“ im LMSVG und im österreichischen Lebensmittel-Codex erfolgen, die den Behörden bei der Vollziehung eine bessere Handlungsmöglichkeit eröffnet.

Um die Durchführbarkeit dieser Vorschriften zu bewerten führt die Kommission im Benehmen mit allen betroffenen Akteuren eine umfassende Folgenabschätzung durch.

Der Beschluss, die Herkunftskennzeichnung auf europäischer Ebene zu verschärfen, ist ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Transparenz und Sicherheit für den Konsumenten.
 
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