Seit vergangener Woche sind die Daten aus dem Vorjahr auf www.transparenzdatenbank.at öffentlich zugänglich. Insgesamt hat die Zahl der Förderempfänger in Österreich leicht abgenommen: von 116.755 auf 115.993 Empfänger.
Nach wie vor mit Abstand auf Platz eins liegt die Agrarmarkt Austria (AMA), die in der Periode 2017/18 insgesamt 32,47 Mio. € für technische Hilfe bei der Verwaltung der EU-Fonds erhalten hat.
Laut Transparenzdatenbank, die auch von der AMA selbst koordiniert wird, fließt das Geld in die Umsetzung des Programms für ländliche Entwicklung. Weitere 2,36 Mio. € flossen außerdem an die Tochterfirma, die AMA Marketing GmbH.
Gemeinschaftsverpacker an zweiter Stelle
Auf Platz zwei landete 2018 die Tirol Pack GmbH, die sich auf das Schneiden und Verpacken von Käse spezialisiert hat. Er erhielt eine Investitionsförderung für "materielle Vermögenswerte" in der Höhe von insgesamt 3 Mio. €. Zu den Eigentümern zählen mehrere Sennereien und Käsereien.
Und auch weitere Einträge zeigen, dass nicht immer Bauern die Profiteure sind. Über eine Investitionsspritze im hohen sechsstelligen Bereich konnte sich beispielsweise eine Pferdezucht für Haflinger freuen. Knapp 1,3 Mio. € flossen laut Transparenzdatenbank aus Mitteln für die Dorferneuerung im ländlichen Raum in die Errichtung eines Flüchtlingsheims.
Auffallend ist auch die im Vergleich zu 2017 gestiegene Zahl der Förderempfänger und Fördersummen, die unter den Stichwörtern (Bio-)Energie und -wärme gelistet werden. Und auch nach Wien fließt viel Geld. Hier tauchen 550 Förderempfänger auf. Davon ist jedoch nur ein Bruchteil in den Randbezirken mit landwirtschaftlichen Flächen zu finden. Allein im ersten Wiener Gemeindebezirk sind mehr als 40 Empfänger gelistet. Darunter auch das Bundestministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus mit 1,6 Mio. €.
Insgesamt gab es in der vergangenen Finanzperiode 28 Empfänger mit jeweils mehr als 1 Mio. € Fördergeld.
Über die Transparenzdatenbank
Im Rahmen der europäischen Transparenz-Initiative sind die EU-Mitgliedstaaten gemeinschaftsrechtlich verpflichtet, Informationen über die Empfänger von Zahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu veröffentlichen. Mit der Veröffentlichung der Informationen von Empfängern verfolgt die Europäische Union das Ziel, der Öffentlichkeit gegenüber transparenter darzustellen, wie die Zahlungen im Agrarbereich verwendet werden.
zu veröffentlichen sind Name, Gemeinde samt Postleitzahl, Betrag der Zahlungen aus dem EGFL, Betrag der Zahlungen aus dem ELER einschließlich der nationalen Anteile sowie Bezeichnung und Beschreibung der geförderten Maßnahmen unter Angabe des jeweiligen EU-Fonds des vorangegangenen EU- Haushaltsjahrs. Das EU-Haushaltsjahr beginnt am 16.10. eines Jahres und endet am 15.10. des Folgejahres.
Die veröffentlichten Daten bleiben vom Zeitpunkt ihrer ersten Veröffentlichung zwei Jahre lang zugänglich. Ausgenommen von der namentlichen Veröffentlichungspflicht sind lediglich jene Personen, deren jährliche Zahlungen 1.250 Euro nicht übersteigen. In diesem Fall werden die Empfänger in kodierter Form veröffentlicht.