Windanlagenbetreiber können Geld zurückfordern

Gute Nachrichten für österreichische Windkraftbetreiber: Sie können die von ihnen in den letzten drei Jahren geleisteten Netzverlustentgelte und Systemdienstleistungsentgelte rückfordern. Denn nachdem der Verfassungsgerichtshof im Juni die Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Grundlage für die Aufteilung der Netzgebühren auf verschiedene Netzbenutzer festgestellt hat, hat er nun auch die dazugehörigen "Systemnutzungstarife-Verordnungen" als gesetzwidrig aufgehoben.

Dieses Urteil vom 27. September 2011, das am vergangenen Montag zahlreichen Windkraftbetreibern zugestellt wurde, rechtfertige die Rückforderungen, so Stefan Moidl , Geschäftsführer der IG Windkraft. Der renommierte Energierechtsexperte Paul Oberndorfer hob hervor, dass mit dem Urteil der Kreis derer, die als Anlassfälle in den Genuss der Aufhebung kämen, sehr weit gezogen werde. Die 2009 unerwartet eingeführte Neuordnung der Strom-Netzgebühren hatte die Wirtschaftlichkeit von Windkraftprojekten drastisch reduziert. Bis dahin wurden wesentliche Komponenten der Systemnutzungsgebühren von den Verbrauchern und nicht von den Erzeugern getragen.

Benachteiligung gegenüber europäischen Mitbewerbern

Seither mussten Erzeuger deutlich mehr bezahlen, was eine Benachteiligung der österreichischen Ökostromerzeuger gegenüber europäischen Mitbewerbern bedeutete. Immer wieder wurde bemängelt, dass Windenergieerzeuger davon besonders betroffen seien, weil sie die Mehrkosten nicht weitergeben könnten. Im vergangenen Juni hatte der Verfassungsgerichtshof die Tarifbestimmungen des Elektrizitätsgesetzes (ElWOG), das als Grundlage für die Vorschreibung von Netzverlustentgelt an Erzeuger dient, als zu unbestimmt aufgehoben. Im jüngsten Urteil des Verfassungsgerichtshofes wurden nun auch die dazugehörigen Systemnutzungstarife-Verordnungen der Jahre 2009, 2010 und 2011 aufgehoben. Moidl forderte eine neue Diskussion über die Frage der Aufteilung der Netzgebühren zwischen Erzeugern und Verbrauchern und eine Anpassung des neuen ElWOG 2010, das nicht Gegenstand der Entscheidung war. Die ungerechte Belastung der Windkraft müsse beseitigt und die Benachteiligung heimischer Stromerzeugung gegenüber Importstrom - oft Atomstrom - rasch aufgehoben werden.-AgE-

Schlagworte

aufgehoben, Netzgebühren, Benachteiligung, Juni, Grundlage, Aufteilung, Verordnungen, dazugehörigen, Systemnutzungstarife, Verfassungsgerichtshof

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