Deutschland: Agrarjournalisten kämpfen um freie Marktberichterstattung

Deutsche Agrarjournalisten haben das Verbot aktueller Milchpreisvergleiche durch das Bundeskartellamt als Eingriff in die Pressefreiheit zurückgewiesen. Nach einer Entscheidung der Wettbewerbsbehörde sind Vergleiche der Molkereiauszahlungspreise nur zulässig, wenn die Daten mindestens sechs Monate alt sind. Andernfalls müssen sie in aggregierter Form veröffentlicht werden, sodass sie einer einzelnen Molkerei nicht zuweisbar sind.



Kartellamt greift in Pressefreiheit ein

Die Vorsitzende des Verbandes Deutscher Agrarjournalisten (VDAJ), Katharina Seuser, bewertete die Entscheidung des Kartellamtes als "sehr bedenklich ". Dadurch werde die Berichterstattung über die Milchmärkte stark eingeschränkt. Aussagekräftige Berichte seien mit dieser Vorgabe durch das Bundeskartellamt nicht mehr möglich. Die Arbeit der Agrarjournalisten werde eingeschränkt.

Wettbewerb in Gefahr

Der VDAJ äußerte sich erstaunt, dass das Kartellamt sich gegen Markttransparenz wende, da gerade die Transparenz für funktionierende Märkte sorge. Die Bonner Wettbewerbshüter hatten auf Anfrage der Agrarmarkt Informations-Gesellschaft mbH (AMI) festgestellt, Marktransparenz könne Wettbewerbsanreize vermindern und eine Kartellbildung der Molkereien in der Rohmilchbeschaffung begünstigen. Die Transparenz komme in erster Linie den Molkereien zugute, nicht den Erzeugern, so das Kartellamt. Die AMI passte ihre Marktberichterstattung daraufhin den Vorgaben an, während führende Fachmagazine an ihren monatlich veröffentlichten Vergleichstabellen festhalten wollen. Der Deutsche Bauernverband (DBV) wirbt derzeit in Gesprächen mit dem Kartellamt für eine ungehinderte Berichterstattung (AIZ).

Schlagworte

Agrarjournalisten, Kartellamt, Entscheidung, Pressefreiheit, Bundeskartellamt, Marktberichterstattung, Berichterstattung, Molkereiauszahlungspreise, AMI, VDAJ

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