Die deutsche Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner untersagt den Anbau von gentechnisch verändertem (GV-)Mais in der Bundesrepublik. Die umstrittene Sorte MON810 des US-Konzerns Monsanto darf somit nicht mehr ausgesät werden, wie Aigner gestern in Berlin verkündete. Sie sehe entscheidende Gründe zur Annahme, dass vom Anbau von MON810 eine Gefahr für die Umwelt ausgehe, sagte die Ministerin.
Diese Maissorte ist die einzige bisher in Deutschland zum Anbau zugelassene GV-Pflanze. Sie ist durch eine gentechnische Veränderung gegen bestimmte Schadinsekten immun. Umweltschützer sehen in dem modifizierten Organismus eine Gefahr für den Biolandbau und für Schmetterlinge.
Berlakovich: Österreichische Linie bestätigt
Mit dem Verbot erhält auch die österreichische Bundesregierung in ihren Bemühungen um ein weiteres Anbauverbot des umstrittenen GV-Maises Rückenwind aus Berlin. "Es ist sehr erfreulich, dass sich nun auch Deutschland offiziell kritisch im Anbau von gentechnisch verändertem Saatgut zeigt. Dies bestätigt einmal mehr die Richtigkeit der österreichischen Linie ", begrüßte Landwirtschaftsminister Niki Berlakovich diesen Schritt der BRD. "Es ist nicht zuletzt für unser eigenes Land wichtig, dass auch unsere Nachbarländer auf gentechnikfreien Anbau setzen. Nur so können auch unsere Bauern, die im Grenzgebiet wirtschaften, vor Kontamination geschützt werden ", so der Minister. In intensiver persönlicher Überzeugungsarbeit war es Berlakovich - wie berichtet - gelungen, die entscheidende Unterstützung Deutschlands bei der Abstimmung in Brüssel am 02.03. über die Aufhebung der österreichischen Anbauverbote für die GV-Sorten MON810 und T25 von Monsanto und Bayer zu bekommen. Ein entsprechender Kommissionsvorschlag wurde dabei zum dritten Mal in der EU abgelehnt.
Österreich sucht weitere Verbündete
Österreich fordert nun von der Europäischen Kommission eine Änderung der EU-Gesetzgebung dahingehend, dass der Handlungsspielraum der einzelnen Mitgliedsländer im Genehmigungsverfahren größer wird und nationale Anbauverbote auch EU-rechtlich zulässig werden. "Wir wollen das Eisen schmieden, so lange es heiß ist. Viele Länder sind bereits auf unserer Seite und ich werde weiterhin in Gesprächen mit meinen Ministerkolleg(inn)en Verbündete dafür suchen. Das heutige Signal aus Deutschland ist jedenfalls ermutigend ", so Berlakovich.
EU-Kommission will BRD-Entscheidung prüfen
Die EU-Kommission kommentierte das deutsche Verbot hingegen äußerst zurückhaltend. Man werde die Entscheidung der BRD auf wissenschaftlicher Grundlage analysieren, hielt sich eine Kommissionssprecherin in Brüssel sehr neutral. Im Bezug auf andere EU-Mitgliedstaaten war die Kommission in der Vergangenheit schon deutlicher geworden. Bisher hat ihrer Ansicht nach noch kein Mitgliedstaat neue wissenschaftliche Belege angeführt, die ein nationales Verbot für MON810 rechtfertigen würden. Gegen Österreich und Ungarn hat die Kommission wiederholt Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, die jedoch bisher immer gescheitert sind. Insgesamt ist Deutschland neben Österreich, Ungarn, Frankreich, Griechenland und Luxemburg der sechste Mitgliedstaat, der sich auf die Schutzklausel der europäischen Gentechnik-Gesetzgebung beruft und den Anbau von MON810 national verbietet.
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