Im Fall der österreichweit erfolgten Festnahmen von insgesamt zehn Tierschützern hat das Landesgericht Wiener Neustadt auf Antrag der Staatsanwaltschaft gegen sämtliche Personen die Untersuchungshaft verhängt.
Das Verfahren der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt richte sich gegen einzelne Personen, die sich unter Pseudonymen wie "Animal Liberation Front zusammengeschlossen haben, um -; teilweise unter Ausnützung legaler Vereinsstrukturen -; schwere Sachbeschädigungen und strafbare Handlungen gegen Unternehmen, die mit Pelzen und anderen Tierprodukten handeln, und andere Wirtschaftsbetriebe auszuüben, um diesen wirtschaftlich zu schaden und sie zur Änderung ihrer Geschäftsstrategie zu nötigen.In der Zeit von Anfang 2000 bis April 2008 seien zumindest 14 Sachbeschädigungen, darunter auch Brandanschläge, fünf Buttersäureanschläge insbesondere gegen Filialen von Bekleidungshandelsketten mit einem Gesamtschaden von jedenfalls 600.000 € sowie Anschläge gegen Tierfarmen begangen worden. Teilweise liegen sogenannte "Bekennerschreiben vor, teilt die Staaatsanwaltschaft Wiener Neustadt mit. Die Beschuldigten seien dringend der Teilnahme an diesen strafbaren Handlungen verdächtig.In der Öffentlichkeit erhobene Vorwürfe in Bezug auf die Durchführung einzelner Hausdurchsuchungen werden laut Staatsanwaltschaft unter anderem durch dabei angefertigte Foto- und Videodokumentationen widerlegt. Auch DNA-Proben seien gesetzesgemäß gewonnen worden, in zwei Fällen, in denen sich die Beschuldigten weigerten, Mundhöhlenabstriche abnehmen zu lassen, durch Abstriche im Bereich des Nackens.
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