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Bracheflächen

EU-Freigabe jetzt national umgesetzt

Bei uns wurde jetzt die Nutzungsfreigabe der Bracheflächen im Rahmen der 1. Säule (Direktzahlungen) nach EU-Freigabe national umgesetzt. Im Gegensatz zu Deutschland wird in Österreich eine volle Nutzung ermöglicht.

Lesezeit: 2 Minuten

Der weiter andauernde Krieg Russlands gegen die Ukraine hat massive Auswirkungen auf die weltweite Versorgungssicherheit. Steigende Betriebs- und Futtermittelkosten setzen auch Österreichs Bäuerinnen und Bauern zunehmend unter Druck. Beim europäischen Landwirtschaftsminister-Rat hat Bundesministerin Elisabeth Köstinger gefordert, dass die EU rasch ein Maßnahmenpaket für mehr Versorgungssicherheit schnürt und ungenützte Flächen für agrarische Produktion freigibt. Die Nutzungsfreigabe der Bracheflächen im Rahmen der 1. Säule (Direktzahlungen) wurde nach EU-Freigabe jetzt national umgesetzt.

Dazu Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger: „Der hoher Selbstversorgungsgrad in Österreich sichert unsere Ernährung. Europa im gesamten und auch große Teile des World Food Programme sind aber von der Ukraine als ‚Kornkammer Europas‘ stark abhängig. Jeder Hektar den wir in Europa in Bewirtschaftung bringen, auch der österreichische Beitrag, hilft. In der aktuellen Situation brauchen unsere Bäuerinnen und Bauern mehr Flexibilität für den Anbau, um Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Dafür haben wir nun den nationalen Rechtsrahmen geschaffen.“

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Die Details zur Regelung:

  • Die Regelung umfasst ausschließlich ökologische Vorrangflächen im Rahmen der 1. Säule (Direktzahlungen) für das Jahr 2022. Maßnahmen im ÖPUL bleiben unberührt.
  • Potentiell rund 9.000 ha Bracheflächen in Österreich und rund 4 Millionen ha EU-weit
  • Möglichkeit der Nutzung dieser Flächen durch Beweidung oder Mahd und im Gegensatz zu Deutschland für den Anbau aller Ackerkulturen und mit Pflanzenschutzmittelanwendung zulässig
  • Steigerung der europäischen Produktion als Hauptziel – teilweiser Ausgleich von erwarteten Ertragsausfällen in der Ukraine
  • Umsetzung in Österreich mittels Änderung der nationalen Direktzahlungs-Verordnung für das Jahr 2022 wurde nun im Bundesgesetzblatt kundgemacht.
  • Bestehende Verträge zu Biodiversitätsflächen im Rahmen des ÖPUL sind von dieser Ausnahmeregelung nicht betroffen und gelten unverändert weiter.
  • Das bedeutet, diese Flächen (rd. 45.000 ha Ackerflächen) bleiben weiterhin als Flächen mit besonders positiver Umweltwirkung erhalten.
  • Die Beantragung erfolgt wie gewohnt über die AMA bzw. mit der entsprechenden Codierung im Rahmen des MFA 2022.

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