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EuGH

Urteil zu Neonics

Saatgut darf nicht mit Neonicotinoiden behandelt werden. Das hat der EuGH gestern nach einer Klage einer Umweltschutzorganisation in Belgien entschieden. Nemecek: "Gilt nicht für Österreich!"

Lesezeit: 3 Minuten

Bisher haben sich die Mitgliedsstaaten beim Einsatz von Neonicotinoiden per Notfallzulassung auf Absatz 53 einer EU-Verordnung gestützt, in der es heißt, dass „unter bestimmten Umständen (…) das Inverkehrbringen eines Pflanzenschutzmittels“ zugelassen werden könne (siehe Meldung auf dieser Homepage).

Der Europäische Gerichsthof (EuGH) stellte in dem Urteil klar, dass dafür die Gefahren für Umwelt und Gesundheit zu groß seien, insbesondere aber für Bienen. Die Klage war von der Umweltschutzorganisation PAN Europe in Belgien eingebracht worden. Dem EuGH zufolge habe Belgien die Erlaubnis für die Beizung von Saatgut - wie etwa bei Zuckerrüben - nicht ausreichend begründet.

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Nun sei laut APA unter Bezug auf das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) die EU-Kommission am Zug, sich mit den konkreten Auswirkungen auf die Auslegung beziehungsweise Anwendung der betreffenden EU-Verordnung zu befassen.

"Lediglich für Belgien Sachverhalt geprüft, nicht in Österreich"

Das EuGH Urteil rief gespaltene Reaktionen hervor: NGOs, SPÖ und Grüne etwa bejubelten ein Ende der Notfallszulassungen der Neonics in der EU. Der Bauernbund Niederösterreich etwa sprach davon, das EuGH-Urteil zu den Neonics sei nicht auf Österreich anwendbar, der Gerichtshof habe lediglich einen Sachverhalt in Belgien und nicht in Österreich geprüft. NÖ Bauernbunddirektor Paul Nemecek spricht gegenüber Aussagen von Global 2000 von einem "Wunschdenken" und relativiert laut einer Aussendung, "das EuGH-Urteil bezieht sich auf einen Antrag aus Belgien und hat somit keine direkten Auswirkungen auf Österreich". Da die Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln im Verfassungsrang stehe, müsse der österreichische Gesetzgeber alles dafür tun, dass diese - im konkreten Fall mit heimischem Zucker - nicht verloren gehe.

Der Sachverhalt in Österreich sei mit dem in Belgien nicht vergleichbar. In Österreich herrschten strengere Vorschriften, sowie ein begleitendes wissenschaftliches Monitoring, welches bis dato auch die Unbedenklichkeit dieser Notfallzulassung in Österreich attestiert habe.

Rübenbauern: Es geht um sein oder nicht sein

Der Präsident des Verbandes Die Rübenbauern, Ernst Karpfinger, sagte, es gehe für seine Berufsgruppe um sein oder nicht sein. Ohne Pflanzenschutz gehe es einfach nicht, das sei ein Faktum. Schlimmstenfalls müsste die Zuckerproduktion in andere Länder wie Brasilien ausgelagert werden. Damit würden auch Umweltschädigungen ausgelagert, so umweltfreundlich wie in der EU werde nirgendwo produziert

BAES wartet auf Einschätzung der EU-Kommission

Das Landwirtschaftsministerium verweist laut noe.orf.at auf das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES). Diesem liegt für 2023 bereits ein Antrag für eine Notfallzulassung von Neonicotinoiden vor. Doch auch beim BAES sei man sich laut noch unsicher, was das EuGH-Urteil für Österreich bedeutet. „Wir nehmen das Urteil zur Kenntnis. Inwiefern es für Österreich bindend ist, gilt es jetzt juristisch zu bewerten und zu analysieren“, sagt BAES-Sprecher Roland Achatz. Man warte jedenfalls eine Einschätzung der EU-Kommission ab. Die Zeit drängt: Die Zuckerrübenaussaat startet in wenigen Wochen.

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