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ÖPUL: Auf Herbstantrag nicht vergessen!

Die AMA hat Ende August den am ÖPUL 2015 teilnehmenden Betrieben ein personalisiertes Schreiben zur Verlängerung der Maßnahmen per Post bzw. elektronisch über eAMA zugeschickt. Bis 15 Oktober können die Bauern ihre Maßnahmen online verlängern.

Lesezeit: 3 Minuten

Alle im ÖPUL 2015 eingegangenen Verpflichtungen (ausgenommen noch nicht mit Ende 2021 auslaufende Flächen der Maßnahme „Weiterführung 20-jähriger Verpflichtungen (K20)“) enden mit 31. Dezember 2021. Ein Nachfolgeprogramm zum ÖPUL 2015 wird voraussichtlich mit dem Förderungsjahr 2023 beginnen. Um im Jahr 2022 eine prämienfähige ÖPUL-Teilnahme sicherzustellen, ist es daher unbedingt nötig, die gewünschten ÖPUL 2015-Maßnahmen für das Jahr 2022 mit dem Herbstantrag 2021 zu verlängern.

Es können nur jene Maßnahmen verlängert werden, an denen 2021 gültig teilgenommen wird. Ein Neueinstieg in ÖPUL 2015-Maßnahmen ist für das Antragsjahr 2022 mit Ausnahme der Maßnahme „Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Biogasgülle“ nicht mehr möglich. Ein Umstieg in andere Maßnahmen oder ein Kategoriewechsel bei der Tierschutzmaßnahme ist ebenfalls nicht zulässig.

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HINWEIS: Infos zu den Änderungen im Verlängerungsjahr 2022 finden Sie hier. bzw. im ÖPUL-Merkblatt und in den ÖPUL-Maßnahmenerläuterungsblättern.

Durch die Abgabe des Herbstantrages 2021 und des im Frühjahr 2022 einzureichenden Mehrfachantrages-Flächen 2022 entsteht für die beantragten Maßnahmen ein zusätzlicher, einjähriger Verpflichtungszeitraum vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2022.

Keine Gewähr für Datenvordruck

In den von der AMA verschickten Unterlagen sind die verlängerbaren Maßnahmen bereits vorgedruckt. Da der Datenbestand für den Vordruck Änderungen unterliegen kann, übernimmt die AMA keine Gewähr für die angeführten Maßnahmen.

Daher: Alles genau kontrollieren und etwaige Änderungen beim Online-Antrag dann auch angeben.

Wenn ein Betrieb die ÖPUL-Maßnahmen Ende 2021 auslaufen lassen und nächstes Jahr nicht mehr an ÖPUL teilnehmen möchte, ist kein Herbstantrag 2021 einzureichen.

Nur Online-Antragstellung möglich

Die Einreichung (Absenden) des Herbstantrages 2021 ist nur online auf www.eama.at zulässig und kann selbsttätig oder mit Unterstützung der Landwirtschaftskammer vorgenommen werden. Die Vorgangsweise für die Erfassung und Einreichung ist im „Benutzerhandbuch Online-Erfassung Flächen“ sowie im „Benutzerhandbuch INVEKOS-GIS“ detailliert beschrieben.

Falls es zur Erfassung Fragen gibt, stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AMA unter der Telefonnummer 050 3151 99 und der E-Mail-Adresse flaechen.eama@ama.gv.at gerne zur Verfügung.

Abgabefristen

Der Herbstantrag 2021 ist für die Verlängerung der Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ bis spätestens am Freitag, den 15. Oktober 2021, online einzureichen. Für alle übrigen Maßnahmen endet die Einreichfrist am Mittwoch, den 15. Dezember 2021.

ACHTUNG: Für die angeführten Termine gibt es keine Nachreichfrist. Die fristgerechte Verlängerung mit dem Herbstantrag 2021 ist die wesentliche Voraussetzung, um im Antragsjahr 2022 prämienfähig am ÖPUL 2015 teilnehmen zu können.

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