Brüssel

Neue Bio-Verordnung kommt erst 2022

Das Inkrafttreten der EU-Bio-Verordnung verzögert sich um ein Jahr. Die Europäische Kommission schlägt auf allgemeinen Wunsch hin den 1. Jänner 2022 vor.

Die Verschiebung um ein Jahr solle dem Sektor und den EU-Mitgliedstaaten einen reibungslosen Übergang zwischen den geltenden und den künftigen Rechtsvorschriften gewährleisten, teilt die EU-Kommission mit. Sie will einiges unternehmen, um die Bio-Landwirtschaft in der EU zu fördern.

Anfang 2021 möchte die EU-Kommission einen Aktionsplan für den Sektor vorstellen, der drei Ziele umfassen soll:

  1. die Ankurbelung der Nachfrage nach biologischen Erzeugnissen unter Wahrung des Verbrauchervertrauens,
  2. die Förderung des Anstiegs der biologisch bewirtschafteten Flächen in der EU und
  3. die Stärkung der Rolle der biologischen Produktion bei der Bekämpfung des Klimawandels und des Biodiversitätsverlustes.

Um Anregungen für ihren Aktionsplan zu bekommen, sollen in einer öffentlichen Konsultation Bürger, nationale Behörden und betroffene Akteure ihre Meinung unter https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12555-Organic-farming-action-plan-for-the-development-of-EU-org äußern. Der Fragebogen ist für zwölf Wochen bis zum 27. November 2020 online zugänglich. Nach dem Green Deal der EU-Kommission soll die biologisch bewirtschaftete Fläche in der Union bis zum Jahr 2030 auf 25% steigen.

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