Aufstallpflicht wegen Geflügelpest
Lockdown in den Risikogebieten
Nach weiteren Funden mit Geflügelpest infizierter Schwäne vereinbarten Sozialministerium, Länder und die Landwirtschaft die Stallpflicht für das Hausgeflügel. Gestern wurde die entsprechende Verordnung kundgetan und diese gilt ab heute.
Nach dem ersten Geflügelpestfund bei einem Schwan in Klosterneuburg (NÖ) wurden in anderen Bundesländern weitere infizierte Schwäne gefunden.
Aus Präventionsgründen für das Hausgeflügel vereinbarten Vertreter von Bund, Ländern und der Landwirtschaft die verpflichtende Aufstallung des Hausgeflügels in den Risikogebieten. Dies gilt seit heute 00 Uhr.
Ausgenommen davon sind Betriebe mit weniger als 350 Tieren. Allerdings auch nur, wenn sich dort die Tiere in Haltungen befinden, bei denen sichergestellt ist, dass bei gemischten Haltungen von Geflügel und anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln eine strikte Trennung der Enten und Gänse vom anderem Geflügel erfolgt. Zudem braucht es hier noch weitere Sicherheitsvorkehrungen der Tiere gegen den Kontakt mit Wildvögeln.