Auf Blauzungenkrankheit negativ getestete, gesunde Tiere (Bluttest) können in der vektorfreien Zeit bis 31. März 2016 ohne Impfung gehandelt und aus dem Sperrgebiet verbracht werden. Ab diesem Zeitpunkt dürfen nur mehr BT-geimpfte Wiederkäuer und kamelartige (ausgenommen Schlachttiere) das Sperrgebiet verlassen.
Bekanntlich sind im November 2015 auf vier Betrieben im Osten Österreichs Rinder positiv auf die Blauzungenkrankheit getestet worden. Die betroffenen Tiere zeigten allerdings keine Symptome. Das Bundesministerium für Gesundheit erklärte aufgrund dieser Ergebnisse den Osten Österreichs mit Wien, dem Burgenland, Teilen Niederösterreichs und der Steiermark zum Sperrgebiet. Dieses gilt für zwei Jahre.
Planen Sie den Verkauf Ihrer Tiere außerhalb des Sperrgebietes? Dann sollten Sie diese jetzt impfen. Denn bei Blauzunge sind zwei Teil-impfungen nötig. Zudem ist eine Wartezeit nötig. Ziehen Sie daher jetzt Ihren Betreuungstierarzt zu Rate, damit im Sommer einer Vermarktung nichts im Weg steht.
Geimpft werden müssen über drei Monate alte Tiere, die außerhalb der Sperrzone versteigert oder vermarktet werden sollen. Kälber von geimpften Kühen dürfen aus der Sperrzone verbracht werden, wenn sie zehn Tage nach der zweiten Impfung geboren wurden. Wenn Sie innerhalb der Sperrzone verkaufen wollen, ist keine Impfung vorgeschrieben.
Einige Experten raten, Muttertiere (insbesondere von Milchrassen) zu impfen. Über die Biestmilch nehmen die Jungtiere BT-Antikörper auf, womit diese einen frühen Schutz vor der Blauzungenkrankheit erhalten. Jene Kühe sollten geimpft werden, deren Kälber in den Monaten April bis Juli verkauft werden sollen. Die Impfkosten übernimmt im Sperrgebiet das jeweilige Bundesland.