Heuer rechnen Experten mit mehr Streitfällen bei Schäden durch Wild, da die Produktpreise hoch sind. Hier sechs Tipps, damit Bauern zu ihrem Schadenersatz kommen.
Die Preise für Feldfrüchte steigen, zum Ende des Sommers steigt auch der Hunger des Wildes. Gefahr besteht jetzt vor allem für Mais, Hirse, Kürbis und auch Sojabohnen. Besonders betroffen sind Gebiete mit hoher Schwarz-, Reh- und Rotwilddichte, aber auch Feldhasen können für Schäden etwa bei Sojabohnen sorgen.
In der Landwirtschaftskammer Niederösterreich rechnen die Experten mit mehr Streitfällen als in den Vorjahren. „Die Preissteigerungen, die wir heuer gesehen haben, haben das Potenzial, dass auch kleinere Schäden nicht toleriert werden und eine Abgeltung von den Jägern verlangt wird. Wir rechnen damit, dass es heuer mehr Fälle geben wird und mehr vor Gericht entschieden werden“, erklärt Florian Etz von der LK NÖ.
top agrar hat mit Experten gesprochen, auf welche Fallstricke Landwirte bei der Wildschadensmeldung achten müssen und welche Fristen gelten (siehe auch S. 9). Die Wildschadenszahlungen sind über die Jagdgesetze der Bundesländer geregelt. Überall müssen die Jagdausübungsberechtigten für die Schäden aufkommen, sofern sie von jagdbarem Wild angerichtet wurden.
1. Regelmäßige Kontrolle
Nur wer regelmäßig seine Felder besucht, kann Schäden durch Wild bemerken. Wird erst vor der Ernte eine Kontrollfahrt gemacht, kann es zeitlich knapp werden, wenn nicht sofort eine Einigung mit den Jägern gefunden wird. Besonders gefährdete Schläge, etwa neben Wäldern, sollten öfter auf Schäden kontrolliert werden. Experten raten auch, die Bestände mit Fotos zu dokumentieren, um mögliche spätere Schäden besser belegen zu können.
2. Schäden dokumentieren
Sind Schäden vorhanden, sollten diese vermessen und dokumentiert werden. Fotos oder Drohnenaufnahmen können hier einen Überblick über das Ausmaß geben. Wichtig können auch Trittsiegel etwa von Schwarz- oder Rotwild sein, die im Feld vorhanden sind, damit bewiesen werden kann, dass jagdbares Wild den Schaden angerichtet hat. Ohne richtige Dokumentation kann bei einer möglichen Auseinandersetzung vor Gericht oft im Zweifel nicht für den Bauern entschieden werden. Mittels Kontrollzaun kann der Schaden dokumentiert werden. Dabei wird eine kleine Fläche des Grünlands eingezäunt und so vor Schäden geschützt. Damit kann der Unterschied zur Schadfläche aufgezeigt werden.
3. Fristen einhalten
Wird der Schaden bemerkt, muss er etwa in Niederösterreich und dem Burgenland binnen zwei Wochen bei Feldern und vier Wochen im Wald an den Jagdpächter gemeldet werden. In der Steiermark beträgt die Frist zwei Wochen ab Kenntnis vom Eintritt des Schadens. Hier ist wichtig, dass der Jagdausübungsberechtigte per eingeschriebenen Brief kontaktiert wird, bzw. dass es nachweislich passiert, sonst können die Ansprüche verfallen.
In Oberösterreich müssen Schäden binnen drei Wochen beim Jagdausübungsberechtigten gemeldet werden. In Kärnten müssen Schäden an Feldern 14 Tage nach Bekanntwerden gemeldet werden, bei Schäden im Forst beträgt die Frist sechs Monate. Die Landwirtschaftskammern geben hier Auskunft über Fristen.
4. Gütliche Lösungen
Die meisten Wildschäden werden zwischen Bauer und Jagdpächter amikal abgehandelt. Kommt es zu einer Einigung, sollte diese niedergeschrieben und von den Beteiligten unterschrieben werden. Wichtig ist, den Ort, die Art und das Ausmaß des Schadens sowie die ausgemachte Summe und ein Zahlungsziel festzuhalten, damit es im Nachhinein zu keinen Streitigkeiten mehr kommt.
5. Schlichtungsverfahren einleiten
Gelangen die Parteien zu keiner einvernehmlichen Lösung, gibt es ein Schlichtungsverfahren. In Niederösterreich, der Steiermark und dem Burgenland kommen Schlichtungsorgane der Bezirkshauptmannschaften zu einer Besichtigung der Schäden, um eine Schätzung durchzuführen und die Streitparteien zu einer gütlichen Lösung zu führen. In Oberösterreich gibt es eine Wildschadenskommission, die aufgetretene Schäden schätzt. In Kärnten gibt es eine Schlichtungsstelle in den Gemeinden, die vermitteln soll.
6. Wenn es vor Gericht geht
In Niederösterreich kommen nur wenige Wildschadensfälle pro Jahr vors Landesgericht, die Tendenz steigt. Hier zähle dann die richtige Dokumentation. „Es geht um die Beweise, die vorgebracht werden können. Ein gerichtlicher Sachverständiger kann meistens nichts mehr am Feld feststellen, weil oft schon die Folgefrucht wächst, bis das Verfahren startet“, weiß Etz. Meist scheitern die Geschädigten an formellen Fehlern und bleiben auf ihren Ansprüchen sitzen.
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