Die AIK sind mit Zinsenzuschuss geförderte Kredite, die als national finanzierte Zuschläge im Rahmen der ländlichen Entwicklung meist zusätzlich zu Investitionszuschüssen gewährt werden. Wie in den vergangenen Jahren wird im Ministerium mit rund 1.500 Förderungsanträgen gerechnet.
36 % Zuschuss für Investitionen
Grundsätzlich beträgt der Zinsenzuschuss 36 Prozent für Investitionen in die Be- und Verarbeitung sowie Vermarktung am landwirtschaftlichen Betrieb, Biomasseheizanlagen, Almen, Verbesserung der Umweltwirkung, Geräte zur bodennahen Gülleausbringung inklusive Gülleverschlauchung und Gülleseparatoren, Gartenbau, Obst- und Weinbau. Für alle übrigen Agrarinvestitionskredite in benachteiligten Gebieten beträgt der Zinsenzuschuss 50 Prozent des verrechneten Bruttozinssatzes.
Beispielsweise wird für den Bau eines Stallgebäudes ein AIK in der Höhe von 300.000 € gewährt. Bei einer Laufzeit des Kredites von 10 Jahren, einem Zinsenzuschuss von 50 % und dem derzeitigen Zinssatz von 1,5 % wird eine Unterstützung in der Höhe von rund 12.100 € geleistet.