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Agrarinvestitionskredit um 50 Mio. € erhöht

Zusätzlich zu den 120 Mio. € Förderung für Investitionen in tiergerechte Haltungssysteme wird für dieses Jahr auch der Rahmen für den Agrarinvestitionskredit um 50 Mio. € erhöht.

Lesezeit: 2 Minuten

Mit dem „Pakt für mehr Tierwohl in der produzierenden Landwirtschaft“ will Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger Österreichs Vorreiterrolle beim Tierwohl weiter ausbauen. Dafür wird neben den 120 Mio. € Förderung für Investitionen in tiergerechte Haltungssysteme dieses Jahr auch der Rahmen für den Agrarinvestitionskredit um 50 Mio. € erhöht. Diese Kredite werden mit einem Zinszuschuss unterstützt und damit sind zusätzliche Projekte möglich.

Agrarinvestitionskredit auf 180 Mio. € aufgestockt

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Die Einzelheiten zum Agrarinvestionskredit:

  • 2021 wird das Kreditvolumen für Agrarinvestitionskredite (AIK) von bisher 130 Mio. € auf 180 Mio. € erhöht. (+50 Mio. €)
  • Agrarinvestitionskredite unterstützen Bäuerinnen und Bauern bei größeren einzelbetrieblichen Investitionen (z.B. Stallbauten)
  • Bei Agrarinvestitionskrediten handelt es sich um mit Zinsenzuschuss geförderte Kredite.
  • Der Zinszuschuss beträgt 36 % und für manche Maßnahmen sogar 50 % (z.B. Geräte zur bodennahen Gülleausbringung, Projekte in benachteiligten Gebieten, etc.)
  • Die Laufzeit der Agrarinvestitionskredite beträgt für technische Maßnahmen maximal zehn und für bauliche Maßnahmen maximal zwanzig Jahre.

Beispiele:

Stallbau – in benachteiligten Gebieten

Für den Bau eines Stallgebäudes wird ein AIK in der Höhe von 300.000 € gewährt. Bei einer Laufzeit des Kredites von 10 Jahren, einem Zinsenzuschuss von 50 % und dem derzeitigen Zinssatz von 1,5 % wird eine Unterstützung in der Höhe von rund 12.100 € geleistet.

Errichtung eines Glashauses

Zur Errichtung eines Glashauses wird ein AIK in der Höhe von 560.000 € gewährt. Bei einer Laufzeit des Kredites von 15 Jahren, einem Zinsenzuschuss von 50 Prozent und dem derzeitigen Zinssatz von 1,5 Prozent wird eine Unterstützung in der Höhe von rund Euro 33.700 € geleistet.

Anschaffung von Maschinen – z.B. Schleppschlauchverteiler für Gülle

Für Investitionen in Maschinen und Geräten wird ein AIK in der Höhe von 63.300 € gewährt. Bei einer Laufzeit des Kredites von 10 Jahren, einem Zinsenzuschuss von 50 % und dem derzeitigen Zinssatz von 1,5 % wird eine Unterstützung in der Höhe von rund 2.600 € geleistet.

Dazu die Ministerin: „Wir reden nicht nur von mehr Tierwohl, wir setzen konkrete Maßnahmen dafür um. Mit rund 120 Mio. Euro für Tierwohl-Investitionen haben wir ein wichtigen Schritt gesetzt. Die Erhöhung des Agrarinvestitionskreditvolumens ist ein nächste wichtige Maßnahme, um noch mehr Projekte umzusetzen.“

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