Saatgut
Berlakovich: "Genetische Vielfalt darf nicht gefährdet werden
"Die genetische Vielfalt darf nicht gefährdet werden. Sie ist das Familiensilber der heimischen Landwirtschaft und muss auch für künftige Generationen erhalten bleiben. Deshalb darf es auch nicht durch eine Überbürokratisierung zu einer Mehrbelastung für die Saatgutproduzenten kommen.“ Das sagte Niki Berlakovich anlässlich einer erstmals im Lebensministerium zusammengekommenen Saatgut-Enquete.
Berlakovich hatte VertreterInnen aus Saatgutwirtschaft, NGOs, Handel, Landwirtschaft und AGES am 11. Juli eingeladen, um die österreichische Verhandlungsposition zur geplanten EU-Saatgut-Verordnung auf eine breitere Basis zu stellen.
Trotz kleiner Nachbesserungen weist der Verordnungs-Vorschlag noch immer zahlreiche offene Fragen auf, die zu großen Unsicherheiten bei der konkreten Ausgestaltung führen. Deshalb sind auch die Vor- und Nachteile für Produzenten und Konsumenten bisher kaum abschätzbar. Auch Heidemarie Porstner, Landwirtschaftsexpertin von GLOBAL 2000, betont, dass die Auswirkungen auf Klein- und Mittelständische Unternehmen, landwirtschaftliche Betriebe und die Konsumentinnen und Konsumenten kritisch geprüft werden müssen. Forderungen, die von Michael Gohn, Geschäftsführer der Probstdorfer Saatzucht und Obmann der Getreidesektion der europäischen Saatgutvereinigung, geteilt werden. Er unterstützt die österreichische Position im Sinne des Konsumentenschutzes und der gewünschten Gentechnikfreiheit des Landes.
Erhalt genetischer Vielfalt bereits bei bisherigen Verhandlungen zentral
Die heutige Enquete ist der bisherige Höhepunkt intensiver Bemühungen, die geplante Verordnung in eine positive Richtung zu lenken. Noch vor der offiziellen Präsentation des Vorschlags hatte Österreich inhaltliche Bedenken angemeldet und seine Forderungen an die Kommission übermittelt. Auch deswegen hatte die EU-Behörde bereits vorab versucht, ihren Vorschlag zu entschärfen und etwa Ausnahmen für Saatgut für Nischenmärkte aufgenommen. Bedeutend hierfür war vor allem auch das zivilgesellschaftliche Engagement, wie der Minister betont: „Es sind Petitionen wie ‚Freiheit für die Vielfalt‘ von der Arche Noah und GLOBAL 2000, die uns bei den Verhandlungen starken Rückenwind geben.“ Berlakovich selbst hat als erster Regierungsvertreter die Petition noch im April unterzeichnet. Am 1. Juli wurde im EU-Unterausschuss des Nationalrats zudem ein Vier-Parteien-Antrag über die Position Österreichs für die Ratsverhandlungen zur Verordnung einstimmig angenommen.
Schutz der Artenvielfalt hat in Österreich Tradition
„Der Erhalt und die Nutzung seltener und regional wertvoller Kulturpflanzen werden hierzulande nicht erst seit gestern groß geschrieben. Das beweist auch unser Agrar-Umweltprogramm ÖPUL: Um den Anbau und die Vermehrung seltener landwirtschaftlicher Kulturpflanzen zu forcieren, haben wir in den letzten 10 Jahren insgesamt 16 Millionen Euro investiert“, erläutert Berlakovich. So haben 2011 beispielsweise 3.278 landwirtschaftliche Betriebe mit über 11.000 ha Nutzfläche am entsprechenden ÖPUL-Programm teilgenommen. Davon profitieren seltene Getreidesorten wie der Schlägler Roggen oder der Attergauer Bartweizen genauso, wie alte Erdäpfel- oder Gemüsesorten wie die Naglerner Kipfler oder das Lindegger Sommerradieschen.
Bio Austria bedauert, dass Saatgutindustrie nicht mitzieht
Bio Austria begrüßt in einer Aussendung den Nationalratsbeschluss, der die Abschaffung der verpflichtenden Zulassung als Voraussetzung für die Vermarktung von Saatgut fordert und bedauert, dass diese Forderung im Rahmen der Enquete von der Saatgutindustrie nicht mitgetragen wurde. Die vorgeschlagene Verordnung würde eine enorme Hürde für kleinere Marktteilnehmer darstellen und für einige das gänzliche Aus bedeuten. Eine freiwillige Zulassung von Sorten kann die Qualität des Saatgutes ebenso sichern.

Die Agrarindustrie setzt auf High-Input-Sorten, Bio-Betriebe sind aber auf Sorten angewiesen, die auch ohne Mineraldünger- und Pestizideinsatz gute Erträge liefern. Vierbauch begrüßt die Position Österreichs für eine Verordnung einzutreten, welche die Agro-Biodiversität fördert und damit Ernährungssicherheit nachhaltig gewährleistet. „Den Biobäuerinnen und Biobauern sowie kleinen Saatgut- und Zuchtunternehmen muss der Verkauf und Tausch ihres Saatgutes ohne Hürden möglich sein, eine umfassende Verfügbarkeit von Bio-Saatgut und ein breites Spektrum von Sorten am Markt müssen gesichert werden“, fordert Vierbauch.
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