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Wegen angeblich falscher Abgrenzung der Almen

EU behält 68 Mio. € Direktzahlungen vorerst ein

Weil Österreich bei der Zuweisung von Zahlungsansprüchen aus der 1. Säule der GAP 2014 bis 2020 nach Auffassung der EU nicht korrekt vorgegangen ist, behält Brüssel bei der nächsten GAP-Tranche 68 Mio. € ein. Österreich zieht dagegen vor den Europäischen Gerichtshof.

Lesezeit: 2 Minuten

Heute hat die EU-Kommission im Amtsblatt (EU – L 157/15 vom 10.06.2022) einen Beschluss veröffentlicht, in dem es um die Finanzierung der Flächenzahlungen, sprich den Direktzahlungen aus der 1. Säule der GAP 2014 bis 2020 geht. Konkret spießt es sich bei der Auslegung des "Alm"-Begriffs. Die EU versteht darunter offenbar etwas anderes als Österreich. Nach Auffassung der EU-Kommission war die Abgrenzung der extensiven Dauergrünlandflächen, sprich der Almen, bei der Umsetzung der Direktzahlungen nicht korrekt. Deshalb wird die EU bei der nächsten GAP-Tranche genau 68,27 Mio. € an Direktzahlungen einbehalten.

"Haben Vorgaben korrekt umgesetzt"

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Johannes Fankhauser, Leiter der Sektion Landwirtschaft und Ländliche Entwicklung im BMLRT, sieht Österreich hier auf der sicheren Seite: "Wir sind überzeugt, die entsprechenden EU-Vorgaben korrekt umgesetzt zu haben." In Gesetzen der Bundesländer sei schließlich genau geregelt, unter welchen Bedingungen Grünlandflächen als Almflächen einzustufen sind. Fankhauser: "Danach wurde bei den Direktzahlungen vorgegangen."

Was Fankhauser zudem persönlich ärgerte, war die Tatsache, dass man "bei den Prüfungen vor Ort einzelnen Prüfern etwas ausgeliefert war." Fankhauser sprach in diesem Zusammenhang von extrem unfairer Behandlung.

Da Österreich sicher sei, bei der Abgrenzung der Almflächen immer richtig vorgegangen zu sein, "gehen wir jetzt frohen Mutes zum Europäischen Gerichtshof", erklärt Fankhauser. "Und wir glauben, dass wir mit unseren Argumenten Recht bekommen werden."

Zahlungen an Betriebe gehen weiter

Der Sektionschef betont, dass die Zahlungen an die landwirtschaftlichen Betriebe in der Zwischenzeit ungehindert weiterlaufen. Fankhauser: "Den heimischen Bäuerinnen und Bauern entsteht also keinerlei Schaden." Der Leiter der Sektion Landwirtschaft ist überzeugt, dass der EUGH die Position Österreichs bestätigt und die wie er sagt "zu Unrecht einbehaltenen 68 Mio. € nachträglich an Österreich wird." Das Verfahren vor dem EUGH kann sich allerdings bis zu zwei Jahre hinziehen.

Auf die neue GAP-Periode wird die aktuelle Brüsseler Rückforderung laut Fankhauser keine Auswirkungen haben: "Beim neuen System wird das altes als neues fortgesetzt. Wir gehen davon aus, dass es im Herbst abgesegnet wird."

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