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Nationale GAP-Umsetzung

GAP: Einigung zwischen ÖVP und Grüne

Die Regierungsparteien haben sich nach teils zähen Verhandlungen über die nationale GAP-Umsetzung geeinigt. Die Umsetzungsstrategie wird nun der EU-Kommission zur Ratifizierung vorgelegt.

Lesezeit: 4 Minuten

Nach intensiven Verhandlungen und einem umfangreichen Stakeholderprozess hat sich die Bundesregierung auf die Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2023 geeinigt. Die nationale Umsetzung erfolgt erstmals über den sogenannten GAP-Strategieplan, der bis Jahresende an die EU-Kommission zur Genehmigung übermittelt wird.

Grundlage der Österreichischen Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik für die Förderperiode 2023-2027 ist der sogenannte GAP-Strategieplan. Erstmals werden die zwei Säulen der Agrarpolitik, die Direktzahlungen inklusive der Sektorprogramme, und die Ländliche Entwicklung in einem strategischen Dokument zusammengeführt. Mit dem GAP-Strategieplan wird der bisherige österreichische Weg mit einem starken Agrarumweltprogramm, einer zielgerichteten Unterstützung bäuerlicher Familienbetriebe und einer Absicherung der Berglandwirtschaft fortgeführt.

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Das bringt die neue GAP im Detail

Direktzahlungen werden weiterhin eine wichtige Basis für das Einkommen der bäuerlichen Betriebe darstellen. Zusätzlich wird für die erste Hektare eine Umverteilungsprämie eingeführt. 10 Prozent der Direktzahlungen werden in zwei Stufen von großen zu kleinen Betrieben umverteilt.

Außerdem ergeben sich durch die neue Gemeinsame Agrarpolitik ab 2023 folgende Veränderungen:

  • Stärkung der Junglandwirtinnen und Junglandwirte – rund 3% werden für die nächsten Generationen zweckgewidmet.
  • Das Budget für das Agrarumweltprogramm (ÖPUL) wird um 25% (125 Mio. € pro Jahr) erhöht – es stehen somit rund 574 Mio. € pro Jahr für Klima- und Umweltschutzmaßnahmen zur Verfügung.
  • Bio wird wiederals eigene Maßnahme bestehen – 40 Mio. € stehen zusätzlich pro Jahr für die Bio Landwirtschaft zur Verfügung. Ergänzt wird die Prämie durch Maßnahmen aus dem Modulsystem im Agrarumweltprogramm, die flexibel kombiniert werden können.
  • Die Unterstützung für benachteiligte Gebiete wird weiterhin zielgerichtet auf Basis der einzelbetrieblichen Erschwernis im Rahmen der Ausgleichszulage gewährt. Durch eine Prämienstaffelung nach Betriebsgröße werden kleine Betriebe besonders unterstützt.
  • Eine tierbezogene Almauftriebsprämie wird gemeinsam mit Maßnahmen im Agrarumweltprogramm weiter eine Bewirtschaftung der österreichischen Almen gewährleisten. Rund 90 Mio. € sind dafür jährlich vorgesehen.
  • Verstärkte Unterstützung der Mutterkuhbetriebe durch zahlreiche ÖPUL-Maßnahmen.
  • Förderfähigkeit von Green Care, Urlaub am Bauernhof und gänzlich neuer Diversifizierungsformen.
  • Qualitätsprogramme als Anreiz für eine auf den Markt abgestimmte Produktion wie zum Beispiel „QPlus-Rind“.
  • Unterstützung für Investitionen in tiergerechte Haltungssysteme.

Last-minute-Zugeständnisse der ÖVP

Die ÖVP versüßte den Grünen die Zustimmung mit einigen Last-Minute-Zugeständnissen:

  • So sind die Direktzahlungen künftig je Betrieb mit maximal 100 000 € gedeckelt (so genanntes „Capping“).
  • Für die Umverteilungszahlung bei den ersten Hektaren stehen künftig 10 % (statt der von der ÖVP geplanten 7,5 %) aus Mitteln der ersten Säule und dem Capping bereit. Bis 20 ha gibt es je rund 46 €, vom 21. bis zum 40. ha jeweils rund 22 €.
  • Für die Bio-Förderung im ­Rahmen der GAP gibt es jährlich zusätzlich 20 Mio. € aus nationalen Mitteln. Zudem kommen Top-up-Zahlungen beim Feldgemüse und zusätzlich zu Untersaaten im Ackerbau. Auch wird die Förderung für Bio­diversitätsflächen im Rahmen der Bio-Förderung aufgestockt. Für Biobetriebe kommt eine um 5 % erhöhte Förderquote für Investitionen. Außerdem gibt es einen eigenen Inves­titions-Topf für die Verarbeitung und Vermarktung von Bio­erzeug­nis­sen. Ergänzt wird das Biopaket mit einer speziellen Inno­vations- und Be­ratungsförderung.

Relevant bereits für den Herbstantrag 2022

Die rechtliche Umsetzung wird mittels einer Änderung des Marktordnungsgesetzes (MOG) erfolgen. Hier werden die Grundprinzipien der Förderabwicklung festgelegt und Vorgaben zur Abwicklung getroffen. Damit gibt es auch kein eigenes nationales GAP-Grundlagengesetz wie eigentlich von der EU gefordert.

Die Detailausgestaltung der jeweiligen Maßnahmen wird durch auf das MOG aufbauende Verordnungen und Sonderrichtlinien des Landwirtschaftsministeriums im Wege der Privatwirtschaftsverwaltung erfolgen.

An sich ist der GAP-Umsetzungsplan nach Ratifizierung der EU-Kommission ab 2023 gültig. Allerdings hat er bereits Auswirkungen auf den kommenden Herbstantrag 2022.

HINWEIS:

Erste Reaktionen auf die politische Einigung finden Sie hier.

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