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Verordnung

Großküchen in Österreich starten mit Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln

Die Verordnung zur verpflichtenden Herkunftskennzeichnung bei der Gemeinschaftsverpflegung wurde heute veröffentlicht und tritt zum 1. September in Kraft.

Lesezeit: 3 Minuten

Milchreis mit Milch aus Tirol. Rindsgulasch mit Rindfleisch aus Österreich.Schweinsschnitzel mit Schweinefleisch aus Deutschland. So muss ab September die Herkunftskennzeichnung in österreichischen Gemeinschaftsküchen vorgenommen werden. Mit Fleisch, Milch und Eiern wird gestartet. „Jeden Tag werden in Österreich 2,2 Mio. Speisen in Großküchen wie Kantinen, Krankenhäusern und Schulen ausgegeben. Nach langen Verhandlungen ist nun die Herkunftskennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung verpflichtend vorgeschrieben", erklärt Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig.

Verpflichtende Angabe in Großküchen und Kantinen

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Die verpflichtende Angabe der Herkunft trifft alle Großküchen und Kantinen, unabhängig ob öffentlich oder privat. Alle Gastronomiebetriebe, die darüber hinaus freiwillig mit Angaben zur Herkunft der verwendeten Produkte werben, müssen sicherstellen, dass die Angaben zutreffend und nicht irreführend gestaltet sind. "Damit wird der Vollzug deutlich gestärkt und jeder kann sich sicher sein, dass auch tatsächlich Österreich drin ist, wo Österreich draufsteht", heißt es aus dem Ministerium.

„In der Gemeinschaftsverpflegung sind wir jetzt schon regionaler unterwegs, als die meisten Menschen glauben. Gleichzeitig sehen wir, dass immer mehr Gemeinschaftsverpfleger ihre Gäste mit einer einfachen, klaren Kennzeichnung über die Herkunft der Lebensmittel in den Speisen informieren wollen. Die Gemeinschaftsverpfleger nehmen jetzt eine Vorbildfunktion ein. Wir werden die Möglichkeit nutzen, sehr präzise die Herkunft mit Österreich, dem Bundesland oder der Region auszuloben“, erklärt Geschäftsführer der GV Austria (Dachverband der österreichischen Gemeinschaftsverpfleger), Manfred Ronge.

Gut sichtbare Kennzeichnung

Die Herkunft der betroffenen Lebensmittel muss in einer deutlich lesbaren und gut sichtbaren Form durch z.B. einen Aushang oder in der Speisekarte ausgelobt werden. Im Zentrum der Herkunftskennzeichnung steht die konkrete Information, aus welchem Land, Bundesland oder Region die Produkte stammen. In Fällen, wo Produkte unterschiedlicher Herkunft eingesetzt werden, schreiben EU-Vorgaben vor, dass die Herkunft auch „EU“ oder „Nicht-EU“ lauten darf. "Vertreter der Gemeinschaftsverpflegung haben bereits klargestellt, dass sie den Wettbewerbsvorteil heimischer Produkte in der Kennzeichnung nutzen werden und diese Kennzeichnung faktisch nur in Ausnahmefällen erfolgen wird", heißt es.

Sind Zutaten in Speisen nicht über einen längeren Zeitraum konstant verfügbar, ist auch eine Angabe eines Prozent-Anteils am Gesamteinkauf über max. ein Jahr möglich. Auch hier wollen die Gemeinschaftsverpfleger österreichische Ware ausloben.

„Seit Jahren wird die Herkunftskennzeichnung gefordert – wir setzen nun den ersten großen Schritt. Den Konsumentinnen und Konsumenten ermöglichen wir damit eine bewusste Entscheidung und tragen dem Wunsch nach regionalen und österreichischen Produkten Rechnung. Ich bin überzeugt, dass wir bei den Kantinen eine Dynamik in Gang setzen, die weitere Transparenz am Teller bringen wird“, sagt Gesundheitsminister Johannes Rauch.

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