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Kein Landeszuschuss mehr für Hoftracs

Zunehmend setzen die Landwirte in der Innenwirtschaft auf Hoftracs und Hoflader. Diese sind im Programm „Ländliche Entwicklung“ auch förderbar. Einige oberösterreichische Landwirte schauten aber fördermäßg durch die Finger. top agrar hat nachgefragt.

Lesezeit: 4 Minuten

Gemäß der Sonderrichtlinie „LE-Projektförderungen“ des Landwirtschaftsministeriums (BMLRT) ist der Erwerb von Maschinen, Geräten und technischen Anlagen für die Innenwirtschaft förderbar. Für die genauen Spezifizierungen wird zudem auf die Beilage 18 verwiesen, wo diesbezüglich Hoftrac und Hoflader gelistet sind.

Einige oberösterreichischen Bauern wollten heuer die Föderung in Anspruch nehmen, blitzten aber ab bzw. haben wegen Aussichtslosigkeit gar keinen Antrag gestellt. Wir haben beim Land Oberösterreich und im Ministerium nachgefragt

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OÖ: Zuerst Förderstopp, dann Änderung der Förderschwerpunkte

Seit dem Jahr 2014 wurden in der laufenden Förderperiode alleine für den Hoftrac in Oberösterreich Fördermittel in der Höhe von 10,5 Mio. € bewilligt und damit rund 1.800 Geräte in Oberösterreich gefördert. Die Investitionstätigkeiten der oberösterreichischen Bauern haben die Landesmittel in Ergänzung zum EU- und Bundesgeld aber ausgeschöpft, wodurch mit 31. Dezember 2019 ein Antragsstopp für die Förderperiode LE14-20 erfolgte, um alle Anträge ausfinanzieren zu können. Dieser Antragstopp war bis Ende 2020 aufrecht. Seit 1. Jänner 2021 können in Oberösterreich aber wieder Anträge auf Investitionsförderung gestellt werden.

Mit den LE-Übergangsjahren 2021/2022 wurden in der Investitionsförderung in Oberösterreich allerdings auch folgende neue Schwerpunkte gesetzt:

  • höhere Fördersätze für besonders tierfreundliche Stallbauten im Schweinebereich und im Putenbereich mit je 35% Förderung der Nettokosten,
  • sowie für Maschinen und Geräte bei der bodennahen Gülleausbringung mit hoher Umweltwirkung mit 4 % Förderung der Nettokosten.

„Um die Ausfinanzierung der gestellten Förderanträge der laufenden Periode zu gewährleisten bzw. um den Mitteleinsatz für die neuen Zielausrichtungen sicherzustellen, war es erforderlich, in einigen Bereichen Einschränkungen vorzunehmen“, heißt es in der Stellungnahme von Mag. Hubert Huber, dem Leiter der Abteilung Land- und Forstwirtschaft des Landes OÖ.

Aus der budgetären Schwerpunktsetzung des Landes wurde daher mit der neuen Antragstellung ab 1. Jänner 2021 entschieden, den Hoftrac nicht mehr mit Direktzuschuss zu fördern. „Ein Hoftrac-Ankauf werde aber weiterhin bei einer etwaigen AIK-Bemessung berücksichtigt. Das würden auch andere Bundesländer so handhaben. Außerdem habe es bis Antragstellung 28. Februar 2021 über die bundesweite AWS-Förderschiene eine so genannte COVID-19-Invesitionsprämie (7% bzw. 14%) gegeben, die zahlreiche Bauern in der Umsetzung bis Februar 2023 nutzen“, klärt Hofrat Huber auf.

„Die Einschränkung in der neuen Sonderrichtlinie wurde bewusst nur in kleinem Umfang bei der Mechanisierung vorgenommen, weil hier doch auch ein hoher Mitnahmeeffekt durch den Maschinenhandel zu beobachten war, was in den Listenpreisen erkennbar ist. Andere Bundesländer hätten weitaus größere Einschränkungen umgesetzt. So anerkennen sie bestimmte Fördergegenstände bei Maschinen und Geräten bzw. sogar bauliche Investitionen, wie Maschinenhallen und Siloanlagen nur im Bereich der Agrarinvestitionskredite (AIK), und geben in diesen Bereichen keinen Direktzuschuss“, heißt es weiters im Antwortschreiben.

BMLRT: Keine Ungleichheit vor dem Gesetz

Aus dem BMLRT erreichte uns eine ähnliche Stellungnahme: Demnach bildet die Sonderrichtlinie bei der Investitionsförderung den Rahmen vor. Innerhalb dieses Rahmens könne jedes Bundesland die genaue Umsetzung der einzelnen Maßnahmen frei entscheiden und sie auf föderale Bedürfnisse anpassen. Es handelt sich dabei auch um keine Ungleichheit vor dem Gesetz“, wird seitens des BMLRT betont.

Und weiters: „Eine Förderung kann mit einem Investitionszuschuss und/oder mit einem Zinsenzuschuss zu einem Agrarinvestitionskredit erfolgen. Allgemein möchten wir anmerken, dass bei einer nationalen Mittelbereitstellung für die Investitionsförderungsmaßnahme von Bund und Land natürlich auch die Bundesländer die Möglichkeit haben, gewisse Schwerpunkte bei der Abwicklung der Investitionsförderung zu setzen. Die bewilligende Stelle kann für einzelne Förderungsgegenstände vorsehen, dass die Förderung ausschließlich als Zinsenzuschuss gewährt wird – das ist also klar geregelt und in Oberösterreich bei Hoftracs der Fall. Diese Entscheidung trifft das jeweilige Bundesland für sich und bedarf keiner Genehmigung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus.“

Auch das BMLRT hofft, dass jene Landwirte, die einen Hoflader oder Hotrac aktuell anschaffen woll(t)en, zumindest die COVID-Investitionsprämie in Anspruch genommen haben.

OÖ ist Spitzenreiter bei den LE-Förderungen

Trotz der bezüglich Hoflader und Hoftrac negativen News für investitionswillige Landwirte, bleibt Oberösterreich mit dem höchsten Anteil im Bereich der Tierhaltung und der Veredelungsproduktion Sptzenreiter bei den LE-Förderungen.

So gibt es kein anderes Bundesland, das im Programm „Ländliche Entwicklung“ in der Investitionsförderung so viele zusätzliche Landesmittel zur Verfügung stellt: Insgesamt nimmt das Land ob der Enns für die Periode 2014 bis 2022 insgesamt 78 „Landesmillionen“ in die Hand, um die bäuerliche Produktivität zu begleiten.

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