Kein Schutz mehr für Fischotter und Biber
Niederösterreich hat Ende Oktober den ganzjährigen Schutz von Fischotter und Biber aufgehoben. Schäden sollen so künftig minimiert werden. Seit dem 1. November 2015 ist die Jagd auch in Kärnten erlaubt.
Biber beschädigen im Marchfeld die Hochwasserschutzdämme, indem sie ihre Bauten darin graben. Zudem verursachen sie Schäden im Forst. Fischotter fischen teils ganze Teiche leer. Reinhard Hackl, Chef im Ottensteiner Forstamt berichtet, dass heuer ein Verlust von zwei Drittel des Fischbestandes durch den Fischotter zu beklagen ist. Am 22. Oktober 2015 hat der niederösterreichische Landtag gehandelt und den ganzjährigen Schutz von Biber und Fischotter aufgehoben. Der Fischotter fällt somit raus aus dem Jagdgesetz und wie der Biber in die Zuständigkeit des Naturschutzgesetztes. Eingriffe in bestimmte Populationen sind demnach zugelassen.
Die Gesetzesänderung ermöglicht die punktuelle Entfernung von Biberbauten oder die Entnahme lebender Biber und Fischotter. Diese Maßnahmen waren zuvor nur in Einzelfällen möglich. Eine Bejagung von Fischotter und Biber im großen Stil soll aber nicht stattfinden. Umweltlandesrat Stephan Pernkopf erklärt, dass wenn übermäßige Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen auftreten oder das menschliche Wohl durch die Beeinträchtigung von Hochwasserschutzdämmen gefährdet ist, Maßnahmen zur Steuerung anwenden müsse. Oberstes Ziel sei, Schäden zu verhindern.