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Novelle des Stromkostenzuschussgesetzes beschlossen

Landwirtschaft wird bei Stromkostenbremse gleichbehandelt

Mit der heute beschlossenen Novelle des Stromkostenzuschussgesetzes werden auch Haushalte mit landwirtschaftlichem Strom-Lastprofil für die Stromkostenbremse berücksichtigt.

Lesezeit: 2 Minuten

Mit der heute beschlossenen Novelle des Stromkostenzuschussgesetzes werden auch Haushalte mit landwirtschaftlichem Strom-Lastprofil für die Stromkostenbremse berücksichtigt. „Die Stromkostenbremse ergänzt die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung, wie etwa den Stromkostenzuschuss für die Landwirtschaft in Höhe von 120 Mio. Euro. Von dem Antragsmodell profitieren rund 150.000 bäuerliche Familien“, begrüßt Bauernbund-Präsident Abg.z.NR DI Georg Strasser den Beschluss.

Bislang konnten viele bäuerliche Familien noch nicht von der seit 1. Dezember 2022 aktiven Stromkostenbremse für Haushalte profitieren. Denn in der Praxis wird der Strom auf Bauernhöfen häufig über einen betrieblichen Stromzähler mit zugeordnetem Lastprofil „Landwirtschaft“ bezogen.

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"Ungleichbehandlung wurde revidiert"

Die Umsetzung eines neuen Antragsmodells revidiert die Ungleichbehandlung bäuerlicher Haushalte und bringt spürbare Entlastung auf den Höfen. „Der Bauernhof ist nicht nur Arbeitsplatz, sondern auch Lebensmittelpunkt und Wohnort. Unsere Bäuerinnen und Bauern dürfen keine Benachteiligung erfahren, gerade in Zeiten großer Unsicherheiten. Mit der Stromkostenbremse unterstützen wir unsere bäuerlichen Familienbetriebe“, so Strasser.

Die Details werden nun gemeinsam von Landwirtschaftsministerium und Arbeits- und Wirtschaftsministerium erarbeitet und per Verordnung mit 1. Juni 2023 in Kraft treten. Die Novelle soll für die Dauer von 19 Monaten wirksam sein.

Hier die wichtigsten Eckpunkte:

  • Anträge auf Gewährung des Stromkostenzuschusses können bereits Frühjahr 2023 bis spätestens 31. Mai 2023 gestellt werden.
  • Wirksam wird der über das Antragsmodell gewährte Stromkostenzuschuss mit 1. Juni 2023 für die Dauer von 19 Monaten.
  • Für Familien mit mehr als drei hauptgemeldeten Personen im Haushalt sind zudem Zusatzförderungen vorgesehen.
  • Weitere Details zur Abwicklung des Antragsmodells werden vom Landwirtschaftsministerium im Rahmen einer Verordnung erarbeitet.
  • Mit der Stromkostenbremse wird pro Zählpunkt ein Grundkontingent von bis zu 2.900 Kilowattstunden (kWh) gefördert. Das sind rund 80 Prozent des durchschnittlichen Verbrauchs der österreichischen Haushalte.
  • Innerhalb des Grundkontingents übernimmt der Bund pro Kilowattstunde bis zu 30 Cent der Kosten. Dadurch soll der reine Nettoenergiepreis maximal 10 Cent/kWh betragen, was dem Vorkrisenniveau entspricht.

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