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EU-Richtlinie gegen unlautere Handelspraktiken

Nationale Rechtsumsetzung erst mit 1. Jänner 2022

Die überfällige Implementierung der UTP-Richtlinie über unlautere Handelspraktiken ins nationale Recht kommt verspätet ins Rollen. Die Begutachtung der entsprechenden Gesetzesstellen startet diese Woche, gaben Ministerin Elisabeth Köstinger und LK Österreich-Präsident Josef Moosbrugger bekannt.

Lesezeit: 3 Minuten

Zur Umsetzung der UTP-Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken in der Lebensmittellieferkette hatten die Mitgliedstaaten bis 1. Mai 2021 die entsprechenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen und zu veröffentlichen. Bis spätestens 1. November 2021 sind die Maßnahmen dann auch anzuwenden. Doch Österreich hinkt da zeitlich hinterher.

Die EU-Kommission hat wegen der Nicht-Umsetzung der Richtlinie gegen Österreich und 11 weitere säumige Mitgliedsstaaten Ende Juli die erste Stufe eines Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Die zweimonatige Stellungnahmefrist Österreichs gegenüber der EU-Kommission läuft in Bälde ab.

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Gesetzestext geht in Begutachtung

In einer kurzfristig anberaumten Pressekonferenz stellte Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger diese Woche - und quasi im letzten Moment - den entsprechenden Gesetzesentwurf vor. Dieser falle hauptsächlich in den Zuständigkeitsbereich des Wirtschaftsministeriums und gehe nun in Begutachtung, informierte die Minsiterin. Nach der Begutachtung wird er vom Parlament beschlossen und soll am 1. Jänner 2022 in Kraft treten.

Dabei ist auch eine weisungsfreie Ombudsstelle vorgesehen. Diese werden im Landwirtschaftsministerium angesiedelt und anonymen Hinweisen nachgehen. Betrieben und bearbeitet soll sie von der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) bzw. Kartellgericht werden. Der Strafrahmen für Verstöße gegen das Gesetz betrage bis zu 500.000 €.

Das laufende Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Österreich werde somit hinfällig, stellte die Ministerin fest.

Erneute Kritik an den Handelsketten

Köstinger warf, flankiert von LK Österreich-Präsident Josef Moosbrugger, dem Lebensmittelhandel einmal mehr vor, seine Marktmacht zu missbrauchen und Bauern und auch andere Produzenten in der Wertschöpfungskette stark unter Druck zu setzen.

So würden beispielsweise bei einem Apfelbauern 10 t bestellt, wenn aber nur 8 t verkauft werden, würden 2 t unbezahlt zurückgeschickt. Zudem müssten sich Lieferanten immer wieder an den Kosten en für Flugblätter beteiligen, um darauf vorzukommen. „Auch diese Praxis wird verboten“, so Köstinger, Handelsunternehmen müssten ihre Werbung künftig selber bezahlen.

Moosbrugger verwies darauf, dass die Politik von Bauern laufend die Einhaltung höherer Auflagen verlange, zugleich würden aber Agrarprodukte, insbesondere Fleisch, in Rabattaktionen billig verschleudert.

Steigende Gewinne der Konzerne seien nicht verwerflich, wohl aber, dass „man immer zulasten der bäuerlichen Produzenten die Preisverhandlungen führt“, sagte Köstinger: „Der Erste und Wichtigste in der Wertschöpfungskette zahlt den Preis dafür, dass Lebensmittelkonzerne jährlich steigende Gewinne einstreifen.“ Die Implementierung der UTP-Richtlinie im nationalen Recht soll dieses System künftig verunmöglichen, schloss die Ministerin.

Lob und Tadel vom Handelsverband

Der private Handelsverband begrüßte in einer Aussendung die neue Ombudsstelle für die Landwirte. Verwundert zeigt man sich über das "Golden Plating", dem Übererfüllen der EU-Vorgaben. So hat Österreich zwei zusätzliche nicht erwünschte Praktiken in den Gesetzestext aufgenommen, die Erläuterungen dafür würden aber fehlen.

Bedauerlich ist für den Verband auch, dass seitens der Landwirtschaftsministerin stets pauschales Bashing gegen den Lebensmittelhandel betrieben werde. Insbesondere würden die Betriebe der Zwischenstufe nie beleuchtet, die in rund 95% der Fälle die direkten Vertragspartner der Landwirte wären. Beispielsweise führen „milliardenschwere Molkereien die direkten Preisverhandlungen mit den Milchbauern, der Handel selbst verhandelt nur in 5% der Fälle direkt mit der Landwirtschaft.“

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