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Neue Verordnung

Niederösterreich: Problemwölfe können künftig vertrieben, vergrämt oder entnommen werden

Niederösterreichische Landesregierung beschließt neue Verordnung mit Stufenplan für den Umgang mit Problemwölfen.

Lesezeit: 3 Minuten

Die niederösterreichische Landesregierung hat am Dienstag ein Punkte-Paket zum Umgang mit Wölfen beschlossen. "Der Wolf ist in vielen Teilen Österreichs wieder heimisch geworden. Oft zum Leidwesen anderer Tierarten und zur Bedrohung des Sicherheitsgefühls der Menschen. Wir wollen Schutz geben, Ängste nehmen und Schäden abwenden,“ erklärt LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf.

Es wird klar definiert, unter welchen Voraussetzungen Wölfe per Verordnung vertrieben, vergrämt oder entnommen werden dürfen. Problemwölfe, die wiederholt in Siedlungsgebieten auftauchen oder immer wieder geschützte Nutztiere reißen, sollen damit rasch vertrieben oder als ultima ratio bzw. bei Gefahr im Verzug auch entnommen werden können. Gleichzeitig setzen wir auf Herdenschutz und Entschädigungen für Risse“, sagt Pernkopf. Als vierter Punkt müsse auch der Schutzstatus des Wolfes dringend durch die EU angepasst werden. In Kraft tritt die neue Verordnung mit 3. April.

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Schutzstatus des Wolfs muss auf EU-Ebene angepasst werden

„Angesichts eines exponentiell steigenden Wolfsbestandes, der Bestand erhöht sich jährlich um ein Drittel bzw. es kommt derzeit zu einer Verdopplung des Bestandes innerhalb von drei Jahren, ist es unabdingbar, unerwünschtes Wolfsverhalten zu unterbinden und Risikowölfe, die die Scheu verloren haben, aus dem Bestand unmittelbar zu entnehmen", erklärt auch Univ. Prof. Dr. Klaus Hackländer, Leiter des Instituts für Wildbiologie und Jagdwirtschaft an der Universität für Bodenkultur Wien, der die Verordnung unterstützt.

Vergrämungsmaßnahmen sind laut vordefinierten Stufenplan unter anderem möglich, wenn sich ein Wolf während der Aktivitätszeit des Menschen in Siedlungen auf unter 100 Meter an Menschen annähert oder mehr als zweimal binnen einer Woche anthropogene Futterquellen (z.B. Kompost/Bio-Müll) in einer Entfernung von unter 100 Metern zu einer Siedlung aufsucht. Gleiches gilt unter anderem auch, wenn ein Wolf sachgerechten Nutztierschutz überwindet und darin gehaltene Nutztiere verletzt oder tötet. Dann dürfen von den jeweiligen Jägern Warnschüssen abgegeben werden.

Abschüsse sind nach Angriffen möglich

Der Abschuss durch den jeweiligen Jäger, ist binnen vier Wochen unter anderem möglich, wenn ein Wolf einem Menschen trotz Vertreibungsversuchen folgt oder ohne Provokation aggressiv (mit Drohgebärden oder Angriff) auf Menschen reagiert oder sich Menschen mit Hunden annähert und die Hunde angreift. Gleiches gilt unter anderem auch, wenn ein oder mehrere Wölfe mindestens zweimal binnen vier Wochen sachgerechten Nutztierschutz überwinden und darin gehaltene Nutztiere töten. Alle gesetzten Maßnahmen müssen natürlich unverzüglich dokumentiert und der Behörde gemeldet werden.

„Wir lassen unsere Bauern nicht im Stich,“ betont Pernkopf. Deswegen beinhaltet das Paket als dritten Punkt auch Entschädigungen für Nutztierrisse, die unkompliziert und schnell ausbezahlt werden.

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