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topplus Kärntner Bienenwirtschaftsgesetz

Peinliche Bienen-Urteile gegen Landesverwaltung

Am Landesverwaltungsgericht Kärnten wurden jüngst neun sogenannte "Carnica-Verfahren" verhandelt und entschieden. Alle beeinspruchten Strafen wurden aufgehoben und die Verfahren eingestellt. Der Grund: Das Land hat falsche Methoden zur Feststellung der Bienengattungen angewandt.

Lesezeit: 4 Minuten

Bienen sind fleißige Helfer des Menschen: Sie liefern Honig und sorgen dafür, dass wir reichlich Früchte auf den Äckern und in den Obstgärten ernten können, weil sie die Blüten der Pflanzen bestäuben. In Kärnten tobt seit drei Jahren ein erbitterter Streit um die Reinrassigkeit der sogenannten "Carnica"-Bienen. Denn die Landesverwaltung vollzieht nun das dortige Bienenwirtschaftsgesetz – dieses sieht für Kärnten nur die Zulassung der Carnica-Biene vor – ziemlich rigoros.

Allfällige Bienenkreuzungen oder Mischformen sind so gesetzlich verboten. Etliche Imker wurden – teils unter Polizei-Begleitung – von Amts wegen überprüft. Manche Imker bekamen dann Verwaltungsstrafen bzw. in der Folge sogar Vollstreckungsverfahren, auf die Carnica-Biene umzusteigen.

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Einige standhafte Bienenhalter wehrten sich und beeinspruchten diese Strafen beim Landesverwaltungsgericht Kärnten (LVwG) als Rechtsmittelinstanz.

Alle Strafen aufgehoben

Am 21. April 2021 hatte eine öffentliche mündliche Verhandlung zum Carnica-Thema stattgefunden. Dabei wurden insgesamt neun Verfahren von zwei Verwaltungsrichterinnen und einem Verwaltungsrichter verhandelt. Zunächst wurden die Verfahren zur gemeinsamen Verhandlung mit einem Sachverständigen verbunden und danach zur Fortsetzung der Verfahren wieder getrennt, so LVwG-Präsident Mag. Armin Ragoßnig in seinem Antwortschreiben auf Anfrage von top agrar.

Bei den neun Verfahren hat es sich um acht Beschwerden gegen Straferkenntnisse gehandelt und in einem Verfahren wurde ein Bescheid der BH Villach (Villach Land) angefochten. In den Verfahren ging es im Wesentlichen um die Frage, ob die verfahrensgegenständlichen Bienen zur Rasse Carnica gehören.

Nach Schluss der Verhandlungen wurden von den Verwaltungsrichterinnen und vom Verwaltungsrichter die Entscheidungen in den Verwaltungsstrafsachen verkündet: In allen Fällen wurde den Beschwerden Folge gegeben, die angefochtenen Straferkenntnisse aufgehoben und die Verwaltungsstrafverfahren eingestellt, führt Ragoßnig weiters aus. Die schriftlichen Ausfertigungen der Entscheidungen werden noch erstellt und den Parteien dann zugestellt.

Harsche Kritik an den Amtssachverständigen

Rechtlicher Dreh- und Angelpunkt am "Carnica-Tag" im LVwG war die Frage der Gattungsfeststellung. Die vorgenommenen Überprüfungen der Amtssachverständigen des Landes Kärnten waren laut dem beigezogenen Gerichtsgutachter demnach nicht geeignet zu beweisen, dass keine Carnica in den Bienenstöcken gehalten wurden. Nur dann wären die ausgesprochenen Strafen letztlich auch rechtens.

Einzelne Fluglochbeobachtung und Stichproben der Waben sind zudem nicht ausreichend und es wurden auch keine spezifischen Beprobungen gemacht, monierte eine der verhandelnden Verwaltungsrichterinnen.

Letztlich nur auf Grund der Farbe der Bienen festzustellen, ob sie Carnicas sind oder nicht, erteilte bereits im Herbst 2020 der Verwaltungsgerichtshof in Wien (VwGH) eine schallende Abfuhr. Laut den Höchstrichtern habe "der Revisionswerber die Schlüssigkeit der Ausführungen der Amtssachverständigen substantiiert erschüttert. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass die Einholung eines weiteren Gutachtens einen für den Revisionswerber günstigeren Verfahrensausgang erwarten ließe. Das angefochtene Erkenntnis war daher wegen – prävalierender Rechtswidrigkeitaufzuheben (Anm. der Redaktion: prävalierende Rechtswidrigkeit bedeutet: Der Bescheid der Erstbehörde bzw. (hier) das Erkenntnis der Berufungsbehörde ist totaler Nonsens, hirnrissig, ein Armutszeugnis)."

Daher machte das Kärntner LVwG in den neun aktuellen Verfahren auch einen deutschen Bienenexperten zum Gutachter, um die Bescheide bzw. Strafbegründungen zu bewerten. Dessen Feststellungen waren – siehe oben – eindeutig und führten letztlich zu den Strafaufhebungen und Verfahrenseinstellungen.

Fällt nun die Carnica-Exklusivität?

Laut einem der nun "frei gesprochenen" Imker wären jetzt Politik und Behörden am Zug, damit nicht noch mehr Imker vor Gericht kommen, die nichts Unrechtes getan haben.

Auch die Frage des Carnica-Zwanges dürfte erneut aufgeworfen werden. Während Hobby-Imker meist voll auf die Bienerasse Carnica stehen, bevorzugen die Erwerbsimker eher die eingekreuzte Buckfast-Biene. Zudem geben die Profis zu bedenken, dass es die reinrassige Carnica ohnehin nicht mehr gebe. Denn eine Reinzucht verlange 95%, die in Kärnten gar nicht mehr vorhanden sei.

In der Steiermark indes ist man schon einen Schritt weiter. Zukünftig sollen neben der dort derzeit ebenfalls ausschließlich zugelassenen Carnica auch alle anderen Bienenrassen erlaubt sein – zumindest sieht das der Entwurf der dortigen Gesetzesnovelle vor.

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