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Hof- und Weideschlachtungen

Politik will rechtliche Erleichterungen schaffen

Bisher waren Weideschlachtungen nur auf Projektbasis und unter hohen Auflagen möglich. Nun starteten die Regierungsparteien ÖVP und Grüne zusammen mit den Neos eine Initiative, um Hof- und hofnahe Schlachtungen rechtlich leichter möglich zu machen.

Lesezeit: 2 Minuten

In Form einer einstimmig angenommenen Entschließung hat sich der Gesundheitsausschuss des Nationalrats Ende letzte Woche dafür ausgesprochen, die Schlachtung von Tieren im gewohnten Lebensumfeld zu ermöglichen bzw. zu erleichtern. In diesem Sinne sollen etwa mobile und teilmobile Schlachtanlagen sowie regionale Schlachthöfe stärker gefördert werden.

Zudem drängen die Abgeordneten auf eine Regelung für die Schlachtung von Tieren auf der Weide beziehungsweise der Futterstelle nach dem Vorbild der Schweiz. Ziel der Initiative ist es nicht zuletzt, lange Tiertransporte zu vermeiden und den Stress der Tiere bei der Schlachtung so gering wie möglich zu halten.

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"Immer mehr Bäuerinnen und Bauern - vor allem auch in der Direktvermarktung - wollen zum Wohl der Tiere gezielt auf eine schonende Schlachtung in gewohnter Nähe zum Hof setzen, scheitern aber nach wie vor an einer praxisorientierten Regelung", begrüßte ÖVP-Tierschutzsprecher Franz Leonhard Eßl die gemeinsame Initiative von ÖVP, Grünen und NEOS. Unter Einhaltung der hohen österreichischen Veterinär- und Lebensmittelhygienestandards soll künftig die Schlachtung von Rindern, Schafen, Schweinen oder Geflügel auch in mobilen Schlachtboxen oder im gewohnten Lebensumfeld der Tiere möglich sein. In Oberösterreich, der Steiermark und in Tirol werden bereits (teil-)mobile Schlachtanlagen eingesetzt.

Für den ehemaligen Salzburger LK-Präsidenten sind Schlachtungen im gewohnten Lebensumfeld der Nutztiere, wie zum Beispiel auf der Weide, im Auslauf oder an der Futterstelle ganz im Sinne des Tierwohls. "Wir stärken damit auch Direktvermarkter und schaffen neben mehr Tierwohl auch verbesserte Einkommensmöglichkeiten für unsere Bauernfamilien", forderte Eßl, dass der Einsatz der teilmobilen Schlachtanlagen im Rahmen der EU-Agrarpolitik speziell gefördert werden sollte. Zudem brauche es für die Stärkung der bäuerlichen Vermarktung noch rechtliche Klarstellungen etwa bei der überbetrieblichen Nutzung, so der Nationalratsabgeordnete.

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