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Grundverkehrsgesetz

Salzburg will Grünland für Landwirtschaft sichern

Neues Grundverkehrsgesetz soll landwirtschaftliche Flächen absichern. Die SPÖ schaltet unterdessen wegen Entscheidungen der Grundverkehrskommissionen Pinzgau in den vergangenen Jahren die Korruptionsstaatsanwaltschaft ein.

Lesezeit: 2 Minuten

Entscheidungen der Grundverkehrskommission im Salzburger Pinzgau beschäftigen nun die Korruptionsstaatsanwaltschaft, wie die Salzburger Nachrichten berichten. Die SPÖ hat eine Sachverhaltsdarstellung, nach einem Rechnungshofbericht eingebracht. Darin wurde bekrittelt, dass die Kommissionen "systematisch" Recht missachtet hätten. Im Prüfungszeitraum sollen von den Kommissionen im Pinzgau 1.478 Entscheidungen über Grundstücksverkäufe getroffen worden sein. 409 Flächen gingen an Nichtlandwirte. Einige sollen gleich mehrere Grundstücke erworben haben.

Unterdessen hat der zuständige Agrarlandesrat Josef Schwaiger (ÖVP) am Montag das neue Grundverkehrsgesetz präsentiert. Neu sind ein verbindliches Bewirtschaftungskonzept über 15 Jahre beim Erwerb von Landwirtschaftsflächen und ein Höchstpreiskorridor für landwirtschaftliche Flächen nach deren Ertragswert und Lage. So werde Grunderwerb für heimische Landwirte wieder möglich. Ein wichtiges Kriterium ist künftig auch die Entfernung der Hofstelle zur gekauften Fläche. Der privilegierte Erwerb ist bei landwirtschaftlichen Nutzflächen nur bis zu einem Umkreis von 20 Kilometer rund um die Hofstelle möglich und bis zu 60 Kilometer bei Forst- und Almflächen.

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Zentrale Grundverkehrskommission für Salzburg

Auch bei der Grundverkehrskommission ändert die Landesregierung etwas. Es werde nur mehr eine weisungsfreie landesweite Grundverkehrskommission statt bisher fünf geben, diese soll unter der Leitung eines Grundverkehrsbeauftragten arbeiten. Derzeitläuft die Begutachtung über einen Zeitraum von vier Wochen. Nach Sichtung der dazu abgegebenen Stellungnahmen wird der Gesetzesentwurf voraussichtlich noch im Juli dem Landtag zugeleitet. „Salzburg hat dann ein modernes, zukunftsfittes und sehr strenges Grundverkehrsgesetz, das mit dem Raumordnungsgesetz und den Baurechtsmaterien eng verzahnt ist und so die Grundlage für eine konsequent sparsame Bodenpolitik und verantwortungsvolle Entwicklung in unserem Land bildet“, erklärt Schwaiger.Somit werde Grünland für die landwirtschaftliche Produktion gesichert.

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