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Lebensmittel

Volksbegehren zur Herkunftskennzeichnung eingeleitet

Dem Konsumentenverein „ECHT EHRLICH“ reichen die ständigen politischen Vertröstungen betreffend der verpflichtenden Herkunftskennzeichnung. Er fordert die sofortige und umfassende Umsetzung. Mit der Registrierung am 29. Juli wurde das Einleitungsverfahren für das Volksbegehren gestartet.

Lesezeit: 2 Minuten

Die seit Langem diskutierte verpflichtende Herkunftskennzeichnung regt auf. Industrie wie Wirtschaftskammer sind strikt dagegen. Die türkis/schwarz-grüne Bundesregierung will vorläufig auch nur die Deklarationspflicht für Gemeinschaftsverpflegungen umsetzen. Die Gastronomie und Hotellerie blieben so weiterhin ausgespart.

Dem Verein zur Information und Bewusstseinsbildung für österreichische, regionale und saisonale Qualitätslebensmittel „ECHT EHRLICH“ reicht die politische Verzögerungstaktik und dieser sucht – ähnlich wie schon die NGOs beim Tierschutz – Unter­stützung für eine vollständige Kennzeichnung nun direkt bei den Konsumenten und hat ein diesbezügliches Volksbegehren beim Innenministerium (BMI) eingereicht.

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Das BMI hat eingehend geprüft, ob alle erforderlichen Voraussetzungen für die Anmeldung vorliegen, und das Volkbegehren dann formal am 29. Juli registriert.

Das Volksbegehren im Wortlaut

Für das Volksbegehren „Umsetzung der Lebensmittelherkunftskennzeichnung!“ wurde folgender Text eingereicht:

„Der Gesetzgeber möge bundesverfassungsgesetzliche Maßnahmen treffen, um eine sofortige und umfassende Lebensmittelherkunftskennzeichnung einzuführen. Durch deren Umsetzung wird ein wesentlicher Beitrag zum Klima-, Umwelt-, Gesundheitsschutz und zum Erhalt der regionalen Arbeitsplätze erreicht. Eine Verankerung der Lebensmittelversorgung unserer Bevölkerung mit heimisch-regional erzeugten Lebensmittel in der Bundesverfassung gewährt die Verfügbarkeit und ist als Grundrecht abzusichern.“

Vom Einleitungsverfahren zum echten Volksbegehren

Nach der erfolgreichen Registrierung müssen zumindest 8.401 Unterstützungserklärungen für das Volksbegehren von Österreicherinnen und Österreichern getätigt werden (= sogenanntes „Einleitungsverfahren“). Diese können unabhängig vom jeweiligen Hauptwohnsitz in jeder beliebigen Gemeinde oder via Internet abgegeben werden.

Auch Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher können mit einer Bürgerkarten-Funktion eine Unterstützungserklärung abgeben.

Wurde eine ausreichende Zahl an Unterstützungserklärungen (mindestens 8.401 gültige Unterstützungen) getätigt, können die Proponenten des Volksbegehrens den „Einleitungsantrag“ beim Bundesminister für Inneres stellen. Das BMI prüft die Unterlagen (Antrag, Unterschriften, etc.) und setzt dann den Eintragungszeitraum im Ausmaß von acht aufeinanderfolgenden Tagen fest.

Zwischen dem Tag dieser Verlautbarung und dem ersten Tag des Eintragungszeitraumes müssen mindestens acht Wochen liegen. Außerdem darf der Eintragungszeitraum nicht später als sechs Monate nach dem Tag der Verlautbarung enden.

Bereits 1.607 Unterstützungserklärungen

Seit der offiziellen Registrierung am 29. Juli sind laut dem Verein „ECHT EHRLICH“ beim BMI bereits 1.607 Online-Unterstützunsgerklärungen (Stand: heute 10:30 Uhr) eingegangen – und das ganz ohne öffentlicher Bewerbung.

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