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„Wir fühlen uns über den Tisch gezogen“

Mehrere Landwirte werfen dem Geschäftsführer des Ziegenzuchtverbandes Oberösterreich vor, sie betrogen zu haben. Dieser weist jegliche Schuld von sich. Derzeit ermittelt die Staatsanwaltschaft. Auch die LK Oberösterreich äußert sich zu den Vorwürfen.

Lesezeit: 13 Minuten

Ich nehme nicht hin, dass ich 40 000 € Kaufpreis zahlen muss und dann Ziegen mit Pseudotuberkulose im Stall stehen habe”, erklärt Wolfgang Mayrhuber. Er ist einer von mehreren Landwirten, die sich vom geschäftsführenden Obmann des OÖ Ziegenzuchtverbandes Josef Stöckl über den Tisch gezogen fühlen.

Nachdem Ende 2018 bei der Polizei Linz eine anonyme Anzeige gegen Stöckl einlangte, nahm diese die Ermittlungen auf. Inzwischen liegt der Abschlussbericht bei der Staatsanwaltschaft Linz. Diese prüft derzeit, ob Anklage wegen schweren Betruges erhoben wird. Für Josef Stöckl gilt die Unschuldsvermutung. Lesen Sie hier, was die Bauern dem Verbandsfunktionär vorwerfen – und was dieser gegenüber top agrar als Stellungnahmen dazu abgibt.

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Fall 1: Womöglich Infizierte Tiere geliefert

Biobauer Wolfgang Mayrhuber hält in Taufkirchen etwa 120 Milchziegen auf etwas mehr als 30 ha Fläche. Auf diesen Betriebszweig ist er durch die intensive Beratung von LK und Ziegenzuchtverband OÖ 2015 gekommen. Josef Stöckl, in Österreich federführend in Sachen Ziegen- und Schaf­-im- und -exporte, lieferte 110 Ziegen an Mayrhuber. „Diese sollten herdbuchtauglich und in gutem Gesundheitszustand sein“, erinnert sich Mayrhuber.

Doch der Landwirt traute seinen Augen kaum, als die ersten Tiere im April 2016 auf seinen Betrieb kamen. Die Tiere hatten laut Mayrhuber Beulen am Hals. Er fotografierte dies und reklamierte es beim Zuchtverband. „Josef Stöckl erklärte die Beulen damit, dass die Ziegen geimpft worden seien“, so Mayrhuber. „Doch einige Zeit später stellte sich heraus, dass es sich um Pseudotuberkulose handelte.“ Übrigens: Die Beulen bzw. Abszesse sind typische Symptome für Pseudotuberkulose bei Ziegen.Mayrhuber musste eine Sanierungsvereinbarung mit dem OÖ Tiergesundheitsdienst (TGD) abschließen.

„Seither muss ich regelmäßig Tiere behandeln, infizierte Tiere trennen und den Stall desinfizieren“, beklagt der Landwirt. Viele Tiere mussten getötet werden, hinzu kam der Schaden wegen Milchgeldausfall.Bei seinen Nachforschungen stellte Mayrhuber fest, dass er zumindest teilweise Ziegen aus Sanierungsbetrieben erhalten hatte. Tiere, die laut TGD gar nicht in Verkehr gebracht werden dürfen.

Mayrhuber ist sauer: „Das hat der Geschäftsführer als Exportbeauftragter für Schafe und Ziegen in Österreich gewusst und dennoch riskiert.“ Er habe es aber verabsäumt, Einzeltieruntersuchungen durchzuführen. Vergleich widerrufenDa Stöckl laut Mayrhuber bei allen Versuchen, sich außergerichtlich zu einigen, keinen ernsthaften Willen dazu zeigte, entschied sich der Landwirt schließlich, den Klagsweg einzuschlagen. Ende April dieses Jahres brachte er am Landesgericht Linz eine zivilrechtliche Klage gegen den Landesverband für Ziegenzucht ein.

Der Gesamtstreitwert beläuft sich auf über 60 000 €. Anfang Juli schien es hier eine Lösung zu geben: Der Kläger hatte einen Vergleich über 30 000 € angeboten, den Stöckl auch annahm. Doch Anfang September hat letzterer diesen Vergleich widerrufen. Somit dürfte dieses komplexe Verfahren sich über einen langen Zeitraum ziehen, erwartet Landwirt Mayrhuber.

Stöckl nimmt Stellung

Grundsätzlich meint Josef Stöckl gegenüber top agrar zunächst, dass er es in seiner Ankaufs- und Verkaufstätigkeit im Umfang von etwa 2 500 Ziegen und Schafen im Jahr naturgemäß nicht gänzlich ausschließen könne, dass sich der eine oder andere Landwirt aus seiner subjektiven Sicht ungerecht behandelt fühle. Der gesamte Geschäfts- und Abwicklungsprozess des Verbandes sei vollkommen transparent und professionell organisiert und werde dahingehend auch entsprechend kontrolliert.

Auf die Frage, wie er sich das Auftreten der Krankheit am Betrieb Mayr­huber erkläre, meint Stöckl: „Da gibt es mehrere Möglichkeiten. Der Erreger kann z. B. auf der Weide oder im Stall auch von anderen, wild lebenden Tieren übertragen werden. Glücklicherweise sind die Folgen dieser Tierkrankheit nicht so dramatisch, wie das vom betroffenen Landwirt dargestellt wird. Für den Menschen besteht keine Gefahr.“ Ob er es verabsäumt habe, Einzel­tieruntersuchungen durchführen zu lassen, verneint Stöckl.

„Eine Untersuchung auf Pseudotuberkulose zum Zeitpunkt der Lieferung war und ist weder aus medizinischen, noch rechtlichen oder anderen Gründen geboten und schon gar nicht vorgeschrieben, wie dies der Landwirt behauptet“, so Stöckl. Es sei dem Betrieb lediglich empfohlen worden, die Tiere vor der ersten Belegung untersuchen zu lassen. „Denn die Testung der Pseudotuberkulose ist vor allem bei Jungtieren unsicher und nicht ausgereift. Das tun wir bei allen Betrieben, die mit Jungtieren die Ziegenhaltung beginnen“, Stöckl weiter.

Zur anhängigen Zivilklage führt Stöckl an: „Wir haben fünf Termine wahrgenommen mit Mediation.“ Die Einigung sei dann gescheitert. Der Verband habe sich rechtskonform verhalten. Außerdem sei der behauptete Schaden völlig überhöht.

Fall 2: „Bestellt, nicht geholt“

Im Fall von Andreas Kettl behauptet dieser, dass GF Stöckl Schafe bei ihm bestellt, aber letztlich nicht übernommen habe. Der Landwirt aus Wendling hat sich auf die Zucht von Widdern der Rasse Meatlinc spezialisiert. Rund 350 Zuchtschafe stehen auf seinem 35 ha-Betrieb. Im Juni 2017 orderte Zuchtverbands-Chef Josef Stöckl als Exportbeauftragter für Schafe und Ziegen nach Aussage Kettls zehn seiner Widder zum Preis von jeweils 800 € für den Export in die Ukraine.

„Vorab hatten wir mehrere Telefonate darüber geführt. Es ging auch darum, dass ich im Fall eines Ankaufes Widder aus England für den Inlandsmarkt importieren müsste“, so Kettl. „Die verbindliche Bestellung erfolgte am 22. Juni 2017. Zudem sagte mir Stöckl zu, die Widder spätestens im August in die Quarantänestation in Antiesenhofen zu verbringen. Stöckl hat immer wieder verschoben, bis er Ende Oktober als Deadline für den Abtransport genannt hat. Er war auch informiert, dass Anfang November die Importwidder aus England auf den Betrieb kommen.

“Gesagt, aber nicht getan. Denn die Tiere wurden nie vom Betrieb Kettl abgeholt. Etliche Schreiben Kettls in den Folgemonaten an Stöckl blieben unbeantwortet. Letztlich blieb Kettl nichts anderes übrig, als die Widder anderweitig zu verkaufen. Dies dauerte jedoch – nämlich rund ein Jahr. Die in diesem Zeitraum angefallenen Futterkosten für die zehn Widder ergeben den Klagsbetrag von knapp 8 000 € vor dem Zivilgericht. In diesem Fall laufen derzeit noch Zeugeneinvernahmen. „Ich rechne mit einem Urteil bis Ende des Jahres“, erklärt Andreas Kettl.

Stellungnahme von Stöckl

Zunächst sei klarzustellen, dass „ich bei Herrn Kettl keine Widder geordert habe. Ich habe lediglich nachgefragt, ob Widder für einen potenziellen Käufer verfügbar wären. Es gibt weder eine schriftliche noch eine mündliche Zusage, dass ihm der Verband die Widder abnimmt.“ Zudem fungiere er nicht als Käufer, sondern als Organisator bzw. im Schafbereich kaufe der Schafzuchtverband die jeweiligen Schafe zum Export.

Zur Zivilklage meint Stöckl: Abgesehen davon, dass 8 000 € Futterkosten für zehn Widder für einige Monate gänzlich unrealistisch seien, könne der Verband eine solch überzogene Forderung nicht einmal in Kulanz erfüllen. Zudem hätte ein Vertrag gar nicht zustande kommen können, da die Widder von Kettl die technischen Spezifikationen für einen Verkauf in die Ukraine nicht erfüllen würden ­– „die Tiere müssen im österreichischen Herdbuch eingetragen sein, was sie nicht waren und nicht sind“, so der GF.

Fall 3: Eine Wundersame Auferstehung

Am Tisch der Staatsanwaltschaft Linz liegt auch ein besonders skurriler Fall. Betroffen ist Hans Ritt, der in Waidhofen/Ybbs einen Betrieb mit rund 400 Ziegen biologisch bewirtschaftet. Im Jahr 2013 kaufte Ritt einige Saanen-Ziegenböcke von einem holländischen Ziegenzüchter. Auch der Ziegenzuchtverband kaufte zu dieser Zeit Tiere von diesem Züchter. „Stöckl schlug vor, die Tiere gemeinsam nach Österreich zu transportieren“, erinnert sich Ritt.

Der Landwirt willigte ein, so organisierte der Verband den Transport und brachte die Böcke zunächst in einen Quarantänestall nach Antiesenhofen. Als Ritt einigen Wochen später seine elf Böcke abholen wollte, teilte ihm Josef Stöckl mit, dass sich einer der Böcke stranguliert hätte. Ritt erhielt einen Ersatzbock.

Später sollte Ritt den Abstammungsnachweis des verendeten Tieres schicken, weil Stöckl den Schaden bei der Versicherung geltend machen wolle. Zitat E-mail vom 8. Jänner 2014 des OÖ. Ziegenzuchtverbandes: „Danke Hans, für die rasche Sendung der Abstammungspapiere des toten Bockes …..“„Das mit der Versicherung war aber nur ein Vorwand“, erklärt Ritt.

Denn es folgte eine „wundersame Auferstehung“. Als er etwa zwei Jahre später auf der Versteigerung in Wels im Katalog blätterte, verschlug es ihm die Sprache. Da tauchte sein Bock unter einem anderen Besitzer auf. „Ich habe daraufhin Stöckl um Stellungnahme gebeten. Von der Rechtsabteilung der LK OÖ als seiner Interessenvertretung habe ich nur eine nebulöse Erklärung erhalten“, so der Landwirt. Bis heute ist dieser Fall nicht geklärt.

Das sagt Stöckl dazu

„In der Quarantäne dürfte beim Verband ein Bock verwechselt worden sein“, erklärt Stöckl dazu. „Bei der Überprüfung des Grundes für diese Verwechslung ist als mögliche Ursache zu Tage getreten, dass die Eintragungen auf den Lieferpapieren nicht ausreichend leserlich und die Zuordnung deshalb nicht eindeutig gewesen sein dürfte.

Es wurde jedenfalls tatsächlich irrtümlich ein für Herrn Ritt bestimmter Bock an einen anderen Züchter ausgefolgt. Ritt hat aber natürlich die volle Anzahl an Böcken bekommen – nur eben einen vertauschten.“ Warum der Zuchtverband später bei Ritt schriftlich um die Zuchtpapiere des toten Bockes nachgefragt hat, beantwortet Stöckl so: „Zu der Zeit, als um die Zuchtpapiere nachgefragt wurde, hat der Verband noch nicht gewusst, dass es zu einer Verwechslung gekommen ist.“

Fall 4: Krank nach Deutschland?

Haaresträubend klingt auch der Fall eines Landwirtepaares aus Bayern (Name der Redaktion bekannt). „Wir hatten immer wieder Probleme mit Pseudotuberkulose. Deshalb entschieden wir im Jahr 2016, unseren Betrieb zu sanieren“, erinnert sich die Bäuerin. Da sie gehört hatten, dass der OÖ Zuchtverbandschef in Österreich für Exporte zuständig ist, wandten sie sich an ihn und einigten sich.„Stöckl sagte uns Pseudotuberkulose freie Tiere zu“, erinnert sich die Bäuerin.

Sie wunderte sich allerdings darüber, dass der Verbandschef so sehr auf Vorab-Zahlung pochte. Trotzdem überwies der Betrieb vor der Lieferung die Gesamtsumme von 23 500 € netto. Einen Tag später kamen die Jungziegen und ein Ziegenbock auf den Betrieb. Nur kurze Zeit später nahm das traurige Schicksal seinen Lauf. Die Bäuerin: „Nach wenigen Tagen traten die ersten Abszesse bei den neu eingestallten Tieren auf.“ Es zeigte sich schnell, dass sie sich offensichtlich mit den neuen Tieren auch Pseudotuberkulose importiert hatten. Sie konfrontierte Stöckl damit und forderte die Gesundheitszertifikate vom Zuchtverband. Denn schließlich dürfen laut TGD nur unverdächtige Tiere exportiert werden.

Von einem der beiden Lieferbetriebe erhielten die bayerischen Ziegenhalter bedenkenlos das Zeugnis. „Doch von dem anderen haben wir nur einen Nachweis darüber erhalten, dass die Herde CAE-frei ist, jedoch keinen über Freiheit von Pseudotuberkulose.“ Und dieser Betrieb habe auch eingeräumt, dass Pseudotuberkulose im Betrieb aufgetreten sei. Allerdings ist dies bis heute nicht eindeutig geklärt. Josef Stöckl zahlte 3 000 € an das Ehepaar.

Ein Schuldeingeständnis? Jedenfalls ein schwacher Trost für die Bauern, denn seit damals hat sich die Situation in der Ziegenherde immer weiter verschlechtert. Über eine Zivil-Klage gegen den Zuchtverband haben sie zwar nachgedacht. Zumal sie sogar eine Rechtsschutzversicherung haben. „Doch zum einen hat mein Mann nach den ganzen Vorfällen keine Kraft mehr dafür“, so die Bäuerin. „Zum anderen waren wir damals so geschockt darüber, dass quasi alle Vertreter von Institutionen und Verbänden so hinter Stöckl standen. Uns hat niemand geglaubt.“

Dazu meint Stöckl

Eine Pseudotuberkulosefreiheit könne es wie bereits ausgeführt aufgrund der unsicheren Testungen nicht geben. „Die Tiere haben dem Exportzertifikat entsprochen, deshalb hat der Amtstierarzt dies bestätigt. Die Tiere waren nicht krank und deswegen war auch die Ausstellung des Zertifikates korrekt“, erklärt Stöckl zu diesem Fall. Bezüglich der erwähnten Nachweise über die CAE-Freiheit oder PT-Freiheit betont er, dass „solche Nachweise nicht vertraglich vereinbart waren.

Es war Vertragsinhalt, dass ein innergemeinschaftliches Exportzertifikat vorliegt und dass die dort notwendigen veterinärtechnischen Bestätigungen vorliegen. Dies war natürlich der Fall.“ Warum er die 3 000 € Preisreduktion gewährt habe, begründet Stöckl so: „Da der Verband immer sehr kulant gegenüber den Landwirten auftritt, wurde dem Ehepaar nach deren Reklamation ebenfalls eine Rücknahme aller Tiere und Rückzahlung des vollständigen Kaufpreises angeboten.“ Diese sei abgelehnt worden und so seien dann 3 000 € Preisreduktion vereinbart worden.

Spitze des Eisberges?

Die vier genannten Fälle sind nach unseren Informationen nicht die einzigen. Uns liegen jedenfalls weitere vor. Hier behaupten Landwirte z.B., dass abgeholte Tiere nicht oder unvollständig bezahlt worden sein sollen. Zu Redaktionsschluss dieser Ausgabe prüfte die Staatsanwaltschaft den Fall, der Akt umfasst insgesamt um die 400 Seiten, wie wir von offizieller Seite erfuhren. Die Staatsanwaltschaft befindet jetzt darüber, ob es zu einer Anklage kommt. Für Josef Stöckl gilt die Unschuldsvermutung.Für die Bauern leitet sich aus diesen Fällen jedenfalls eine wichtige Lehre ab: Treffen Sie verbindliche Absprachen, machen Sie wasserdichte Verträge – und nehmen Sie nicht gutgläubig alles hin!

Was sagt die Landwirtschaftskammer?

top agrar Österreich befragte auch den für die Tierhaltung verantwortlichen Kammermitarbeiter, Tierzuchtdirektor Franz Vogelmayer nach einer Einschätzung zu den Vorwürfen.

Wie erklären Sie sich als zuständiger Tierzuchtdirektor der Landwirtschaftskammer Oberösterreich diese Vorfälle?

Vogelmayer: Wir können diese dem OÖ Ziegenzuchtverband gemachten Vorwürfe im Detail nicht beurteilen, da uns von Landwirten keine konkreten Unterlagen dazu vorliegen. Es handelt sich hier offensichtlich um Differenzen zwischen der Organisation OÖ Ziegenzuchtverband und Landwirten, die auf zivilrechtlichem Weg zu klären sind.

Wie unterstützen Sie die Betroffenen?

Vogelmayer: Bei Problemen erhalten die Landwirte entsprechende fachliche Beratung. Auch können sie eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen, um abzuklären, welche Möglichkeiten bestehen, gegebenenfalls in einem Rechtsverfahren Ansprüche geltend zu machen.

Nach § 6 des LK Gesetzes ist es Aufgabe der LK, die Interessen der Landwirtschaft wahrzunehmen, Vorschläge und Forderungen bei den zuständigen Stellen einzubringen. Haben Sie das aus ihrer Sicht bei den vorliegenden Streitfällen gemacht?

Vogelmayer: Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen wir zu konkreten Betrieben keine Angaben machen. Zivilrechtliche Auseinandersetzungen sind nicht Gegenstand dieser Interessenvertretung. Hier bieten wir Mitgliedern Beratung und bemühen uns um einen Beitrag zu einer Lösung.

Wie kann es Ihrer Meinung nach überhaupt vorkommen, dass offensichtlichPseudotuberkulose infizierte Ziegen nach Bayern geliefert werden? Hätte dem nicht der zuständige Amtstierarzt einen Riegel vorschieben müssen?

Vogelmayer: Der von Ihnen angeführte Fall ist uns nicht bekannt. Grundsätzlich gilt folgendes: Wenn Tiere zwischen EU-Mitgliedsstaaten verbracht werden, ist vom Amtstierarzt ein Gesundheitszeugnis für den innergemeinschaftlichen Handel auszustellen und die Verbringung dem Amtstierarzt in der Bestimmungsregion mittels „Traces-Meldung“ anzukündigen.

Werden sie Schritte gegen Stöckl in Erwägung ziehen? Wenn ja, welche?

Vogelmayer: Uns sind bislang keine Sachverhalte bekannt, die ein Einschreiten als Tierzuchtbehörde im Sinne des Tierzuchtrechts erfordern würden. Wie der OÖ Ziegenzuchtverband seine vereinsinternen Zuständigkeiten regelt, ist Sache des Vereins. Hier kann ein Dritter, z. B. die LK Oberösterreich, keine Anordnungen treffen.

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