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EAG-Reform macht die Photovoltaik attraktiver

Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) bringt deutlich mehr finanzielle Mittel mit sich. Dadurch steigen auch die Fördermöglichkeiten für Photovoltaik in der Landwirtschaft. Noch bis 2. Juni 2022 kann ein Investitionszuschuss beantragt werden. Hier Details zu den aktuellen Rahmenbedingungen.

Lesezeit: 5 Minuten

Teil 1 der Serie Photovoltaik:Ziele, Förderungen,Einspeisetarife mit Unterstützung vonAnja Rautnig

Ambitionierte Ziele verfolgt die Österreichische Bundesregierung für den Ausbau der erneuerbaren Energie. Bis 2030 soll die Stromproduktion zu 100 % aus heimischen, erneuerbaren Quellen bestritten werden.

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Sechs Mal mehr bis 2030

Für die Photovoltaik ist dabei ein Zuwachs von 1,7 Gigawattpeak (GWp) auf 13 GWp geplant, was einer Versechsfachung der derzeitigen PV-Stromproduktion entspricht (siehe Übersicht 1).

Nun mögen zwar Sonnenstrahlen einfach so vom Himmel fallen, PV-Anlagen tun das nicht. Es braucht neben erheblichen Investments und fairen rechtlichen Rahmenbedingungen auch die notwendige Infrastruktur, den Platz und den Umsetzungswillen der Bevölkerung.

Sonst werden die gesteckten Regierungsziele nicht realisierbar sein. Das Landwirtschaftsministerium rechnet mit einem PV-Flächenbedarf von 13 000 ha, wobei Dächer, Gebäude und bereits versiegelte Flächen präferiert werden.

Allerdings dürfte das Dachflächenpotenzial in Österreich maximal 4 Terrawattstunden (TWh) ausmachen, schätzt der Dachverband Photovoltaik Austria. Denn nicht alle Dächer bzw. Gebäude sind für die Stromproduktion nutzbar. Vermutlich wird mehr als die Hälfte der benötigen PV-Anlagen Platz auf noch unverbauten Flächen finden müssen. Die Landwirtschaft rückt damit immer mehr ins Rampenlicht der PV-Ausbaupläne. Hier kommt es spürbar zu Spannungen zwischen möglichen neuen Flächenerträgen durch Photovoltaikanlagen einerseits und der Erhaltung der ertragreichen Acker- und Grünlandflächen für die Urproduktion auf der anderen Seite.

Landwirtschaftlich wertvolle Flächen müssen geschützt werden. Doch die PV eröffnet den Landwirten unumstritten auch neue und innovative Geschäftsmodelle, die sich mit durchdachten Anwendungskonzepten ohne große Flächenverluste durchführen lassen.

„Die Energiewende ist die beste Chance für Landwirte, ihre Abhängigkeit von EU-Fördermitteln hinter sich zu lassen und in eine wirtschaftliche Selbstständigkeit überzugehen“, meint Christian Werenka, Obmann des Vereins Energiewende-Ansfelden in Oberösterreich zu dem Thema. Der Verein ist darum bemüht, die Gemeinde Ansfelden schnellstmöglich auf alternative Energie umzustellen.

So startet beispielsweise der Bau einer Agri-Photovoltaik-Anlage im Herbst. Werenka zeigt sich davon überzeugt, dass die Zusammenarbeit mit Landwirten essenziell für eine zeitgerechte und sinnvolle Umsetzung der PV-Ausbaupläne ist.

240 Mio. € für 2022

Die EAG-Förderung wird in Form von zwei Fördermodellen angeboten. Entweder als Marktprämie, die monatlich ausgezahlt wird, oder als einmaliger Investitionszuschuss beim Bau einer neuen Anlage. Die Marktprämie ist darauf ausgerichtet, die Differenz zwischen den Produktionskosten von Strom aus erneuerbaren Quellen und dem durchschnittlichen Marktpreis für Strom auszugleichen.

Sie wird momentan von der Europäischen Kommission notifiziert, erst dann darf die Prämie ausgeschrieben werden. Dafür steht der Investitionszuschuss bereits in den Startlöchern. Dieser wird viermal im Jahr ausgeschrieben, wobei der erste Call seit 21. April offen ist. Die Anträge werden anhand der Engpassleistung in Kilowattpeak (kWp) der beantragten PV-Anlagen in vier Kategorien eingeteilt (siehe Übersicht 2):

  • Kategorie A: bis 10 kWp,
  • Kategorie B: > 10 bis 20 kWp,
  • Kategorie C: > 20 bis 100 kWp,
  • Kategorie D: > 100 bis 1 000 kWp.

Speicher separat beantragen

Ein Speicher kann in jeder Kategorie ergänzend dazu beantragt werden und wird mit einem fixen Fördersatz von 200 €/kWh gefördert. Förderungen für PV-Anlagen der Kategorie A können nur bis 19. Mai beantragt werden. Alle anderen Kategorien sind bis 2. Juni offen. Die Reihung erfolgt in der Kategorie A ganz einfach nach dem Eingangsdatum der Förderanträge. Also je früher, desto besser. Zum Antrag der Förderung hier

Anders verhält es sich bei Anträgen zu größeren PV-Anlagen. In den Kategorien B bis D gilt das verkehrte Bieterverfahren, sprich die Reihung erfolgt vom geringsten bis zum höchsten (vom Förderwerber angegebenen) Förderbedarf. Dadurch soll die größtmögliche Photovoltaik-Ausbauleistung bei voll ausgeschöpftem Förderbudget erzielt werden.

Die maximal möglichen Fördersätze, die der Förderwerber angeben kann, sind in der Übersichtstabelle angeführt. Christian Werenka vom Energiewende-Verein ergänzt: „Sobald ein Antrag eingereicht wurde, ist es auf eigenes Risiko möglich, bereits eine Anlage zu bestellen bzw. in weiterer Folge bereits die Inbetriebnahme abzuschließen. Sollte für den Antrag keine Kontingentzuteilung erfolgen, haben Sie, die Möglichkeit, das Projekt noch einmal beim nächsten Fördercall einzureichen, auch wenn die Anlage in der Zwischenzeit dann bereits umgesetzt wurde. Hier ist jeweils der Zeitpunkt der erstgültigen Antragstellung ausschlaggebend.“

Agri-PV mehr gefördert

Für geplante PV-Anlagen auf landwirtschaftlicher Nutzfläche und im Grünland gilt ein Abschlag von -25 %. Dieser Abschlag entfällt allerdings, wenn die Anlage als Agri-PV fungiert, sprich die PV-Module sind so verteilt, dass die Nutzbarkeit der Fläche weiterhin bestehen bleibt und mindestens 75 % der Fläche auch zur landwirtschaftlichen Produktion eingesetzt werden.

Die Stromproduktion ist im Fall der Agri-PV nur ein untergeordneter Nebenerwerb für den Landwirt. Da landwirtschaftliche Betriebe im Regelfall einen höheren Strombedarf aufweisen als private Haushalte, scheint die Kombination aus Photovoltaik und landwirtschaftlicher Flächennutzung vielversprechend. Vor allem, wenn dabei ein Doppelnutzen erzielt werden kann, wie z. B. Beschattung für hitzeempfindliche Feldfrüchte, Schutz für Hühner und Kleinvieh, Integration in Dachflächen von Gewächshäusern oder PV als Zaunersatz.

Ergebnisse im Sommer

Auch das Landwirtschaftsministerium sieht einen Mehrwert in Agri-Photovoltaik-Systemen und erarbeitet in den nächsten Wochen unter Führung des Fachbeirates für Bodenschutz und Bodenfruchtbarkeit ein strategisches Positionspapier zur PV-Flächennutzung. Die Ergebnisse werden im Sommer veröffentlicht. Passenderweise also dann, wenn die Sonne ihre volle Stärke präsentiert, alle PV-Anlagen zu Höchstleistungen auflaufen und die erste PV-Förderwelle des EAG abgeschlossen ist.

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