Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Maisaussaat Erster Schnitt 2024 Rapspreis

Tirol

WWF beeinsprucht Abschussbescheid

Der erst am letzten Freitag von der Tiroler Landesregierung erlassene Bescheid für den Abschuss des Wolfs mit der Bezeichnung 158 MATK wird vom WWF beeinsprucht. Der Bescheid weise zu viele Mängel auf, außerdem sei die Verwechslungsgefahr zu groß, so die Tierschützer. Agrarlandesrat Geisler sieht darin einen "Realitätsverlust in Reinkultur".

Lesezeit: 2 Minuten

Der WWF wird den Abschussbescheid für den Wolf auch dieses Mal beeinspruchen, die Beschwerde soll kommende Woche eingebracht werden. Das berichtet der ORF Tirol. In dem Entnahmebescheid des Landes ist festgehalten, dass ein Wolf in Jagdteilgebieten der Gemeinden Ellbögen, Kolsassberg, Matrei am Brenner, Navis, Patsch, Rinn, Schmirn, Sistrans, Tulfes, Tux, Volders, Wattenberg, Wattens und Weerberg bis zum Ende der Almsaison am 31. Oktober 2022 von der ganzjährigen Schonzeit ausgenommen wird.

Dass aber genau dieser Wolf, dem im Bezirk Innsbruck-Land nach Angaben des Landes 41 Schafsrisse zugeordnet werden, geschossen werde, sei wegen der Verwechselungsgefahr zu unsicher, so WWF-Experte Christian Pichler.Außerdem bemängelte der WWF, dass verschiedenste Möglichkeiten des Herdenschutzes immer wieder von vornherein abgelehnt würden, ohne sie vorher überhaupt geprüft zu haben.

Das Wichtigste zum Thema Österreich freitags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

In einer Stellungnahme sah Agrarlandesrat und Bauernbund-Obmann Josef Geisler (ÖVP)in der WWF-Beeinspruchung indes einen „Realitätsverlust in Reinkultur“. Die NGO konterkariere damit „die von der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie für Problemwölfe ausdrücklich vorgesehene Entnahmemöglichkeit“, sagte er in einer Aussendung des Bauernbundes. Zudem sei Herdenschutz in dem Gebiet, wo der Wolf aktiv sei, „aufgrund der geographischen Gegebenheiten (Steilheit, Felsen, Größe, Gräben etc.) nicht machbar“.Geisler kündigte an,dass er im Verfahren eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofes beantragen wolle. Das begrüßte der WWF, damit könnten rechtliche Fragen endlich geklärt werden.

Den im Vorjahr erlassenen Abschussbescheid für den Wolf „MATK 118“ hatte das Landesverwaltungsgericht nach Beschwerden von NGOs aufgehoben und auch die Aberkennung der aufschiebenden Wirkung für nicht gültig erklärt. Der Wolf wurde schließlich nicht abgeschossen.

Die Redaktion empfiehlt

top + Top informiert in die Maisaussaat starten

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.