Aufgrund der EU-Rechtsvorgabe muss jeder Mitgliedstaat ab 18. Juli 2019 sicherstellen, dass die Kennzeichnung von Rindern mithilfe elektronischer Kennzeichen als amtliches Kennzeichnungsmittel möglich ist.
Strikte Kennzeichnungsvorgaben in Österreich
In Österreich hat man nach Gesprächen mit Branchenvertretern entschieden, die elektronische Ohrmarke verpflichtend einzuführen. Seit Herbst des Jahres muss neben der bekannten konventionellen Ohrmarke auf einem Rinderohr die zweite Ohrmarke auf dem anderen Ohr mit einem integrierten elektronischen Chip versehen sein. Damit müssen alle Geburten von Kälbern oder aus Drittländern eingeführte Rinder mit dem neuen System (1 Ohrmarke konventionell und 1 Ohrmarke mit einem Chip) gekennzeichnet werden, so die die Rinderkennzeichnung überwachende AMA.
Allfällige Restbestände von am Betrieb befindlichen alten konventionellen Ohrmarkenpaaren werden von der AMA nicht zurückgenommen, können aber bis längstens 30. April 2020 verwendet werden. Ursprünglich war diese Übergangsfrist nur bis Ende 2019 geplant.
Digitalmarken bringen technische Probleme
Doch die elektronischen Marken lassen sich in den Ställen offenbar nur schlecht mit den Melk- und Fütterungssystemen koppeln. So stellt sich in den Betrieben nun offenbar heraus, dass "durch die fehlerhaften Ohrmarken das Tierwohl stark gefährdet wird. Die Maschinen erkennen die Tiere oft nicht und so werden z.B. Kälber nicht mit ausreichend Milch versorgt oder Milchkühe nicht gemolken", beklagte Präsident Quehenberger in einer Bauernbund-Aussendung.
Zudem sei für ihn die überstürzte Einführung durch die AMA unverständlich, denn "mit der EU wurde eine Übergangsfrist vereinbart, die besagt, dass das neue System in den Mitgliedsstaaten erst bis Mitte 2020 eingeführt werden muss. Es wäre also genügend Zeit gewesen, um die elektronischen Ohrmarken im umfassenden Probebetrieb zu testen und ein ausgegorenes System auf den Markt zu bringen", so Quehenberger.
Auf vielen Höfen neue Zange nötig
Bei den elektronischen Ohrmarken gibt es solche mit (von Allflex in gelber Farbe) und ohne Funktion zur Gewebeentnahme (von Caisley in weißer Farbe).
Gemäß Rinderkennzeichnungs-Verordnung beträgt der Kostenersatz für ein Ohrmarkenpaar zur elektronischen Rinderkennzeichnung 3 €. Für ein Ohrmarkenpaar zur elektronischen Rinderkennzeichnung und Gewebeprobenfunktion fällt ein Kostenersatz von 3,60 € an.
Für das Einziehen der elektronischen Allflex-Ohrmarken ist die rote Allflex-Ohrmarkenzange erforderlich. Mit der alten Allflex-Ohrmarkenzange in blauer Farbe können nur konventionelle Ohrmarken ohne Chip eingezogen werden, nicht jedoch die elektronischen Ohrmarken.
Für das Einziehen der weißen elektronischen Caisley Gewebe-Ohrmarken ist keine neue Ohrmarkenzange erforderlich.
ZAR war gegen generelle Verpflichtung
Die ZAR/Rinderzucht Österreich hatte sich in ihrer Stellungnahme zur Änderung der Rinderkennzeichnungs-Verordnung aber klar gegen eine verpflichtende Einführung der elektronischen Rinderkennzeichnung in Österreich gestellt.
Sie sah "keine wesentlichen Vorteile in einer kompletten Umstellung des Kennzeichnungssystems. Die etwaig anfallenden Mehrkosten des elektronischen Kennzeichnungssystems dürfen somit nicht auf den Landwirt abgewälzt werden, da dieser keine Arbeitserleichterung bzw. Kosteneinsparung zu erwarten hat."
Auch die LK hat sich dagegen ausgesprochen. Gekommen ist es aber anders. Das BMNT als Verordnungserlasser hat die Zwangsverpflichtung dann rechtlich durchgezogen.