Nach fünf Jahren ist der Rechtsstreit um die Lautstärke von Kuhglocken in Holzkirchen endlich beendet. Vor dem Oberlandesgericht München haben das klagende Ehepaar und eine Bäuerin einen Vergleich geschlossen, meldet der Bayerische Rundfunk.
Demnach haben sich die Nachbarn darauf geeinigt, dass künftig im Südteil der Kuhweide, die auf die Grundstücksgrenze der Kläger stößt, nur noch drei Kühe mit einer Glocke um den Hals erlaubt sind. Die restlichen Kühe dürfen keine Glocken tragen. Sonst ändert sich nichts, die Haltung von Kühen ist damit weiterhin nur in einem 20-Meter-Abstand von Haus und Grundstück des klagenden Ehepaars erlaubt, fasst der Sender das Urteil zusammen.
Die Richter des Oberlandesgerichts waren zuvor zu einer Hörprobe eigens aus München angereist. Zum Ärger der Kläger war von angeblich viel zu lauten Gebimmel aber wenig zu hören, heißt es. Selbst bei einem Abstand von drei, vier Metern zu einer Kuh habe der Lärm - gemessen mit einer Handy-App eines Richters - "nur ein bisschen über 60 Dezibel" gelegen, und damit knapp am Richtwert von 65 Dezibel, bilanzierte der Vorsitzende Richter Nikolaus Stackmann.
Die Kläger konterten, die Bäuerin habe absichtlich trächtige Mutterkühe auf die Weide gestellt anstatt Jungrinder. Sie forderten Schmerzensgeld in Höhe von 21.000 Euro für gesundheitliche Folgen des schlafraubenden Lärms wie Kopfschmerzen und depressive Verstimmung.
Beobachter werten es als Überraschung, dass es nach alle den Jahren und festgefahrenen Argumenten nun doch zu einem Vergleich gekommen sei. Der Anwalt des Ehepaares erwarte nun, dass sich der Lärmpegel "um bis zu 50 Prozent vermindert".
Hintergrund
Notwendig wurde das neue Verfahren, weil ein früherer Gerichtsvergleich, nachdem die Kühe im Abstand von 20 Metern weiden sollten, keinen Durchbruch brachte. Den Eheleuten war das Gebimmel immer noch zu laut mit angeblich 70 Dezibel am Schlafzimmerfenster. Außerdem seien die Glocken überflüssig, weil das Grundstück eingezäunt sei, so die damalige Argumentation. Das Ehepaar klagte getrennt: Während der Ehemann auch in der zweiten und letzten Instanz verlor, war es für die Klage der Ehefrau am Dienstag der letzte Termin, so der BR.