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Mobiles Schlachten nun auch in Oberösterreich

Heuer ging die erste mobile Schlachtanlage in der Steiermark des Vereins stressfrei.st in Betrieb. Nun zog Oberösterreich nach.

Lesezeit: 3 Minuten

Im Sommer 2018 lobte das Land Oberösterreich eine Landesförderung für mobile Schlachtanlagen als Erweiterung einer bestehenden Zulassung als Schlachtbetrieb aus.

Nun fand sich mit dem Schlachtunternehmen Neugschwandtner in Münzbach ein erster Gewerbebetrieb, der auf mobile Schlachtanlagen setzt und Landwirten eine stressfreiere Schlachtung ihrer Rinder ermöglicht.

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Land trägt 40 % der Nettokosten

Wie das steirische Vorbild wurde auch in diesem Fall die mobile Schlachtanlage auf einen Anhänger von einem lokalen Maschinenbauer gebaut. Förderfähig sind sowohl der Schlachtanhänger als auch mobile Schlachtboxen sowie die Fixiereinrichtung an jedem teilnehmenden landwirtschaftlichen Betrieb, für jeweils ein Tier, mit 40 Prozent der Nettokosten. Das Zug-bzw. Trägerfahrzeug selbst wird nicht gefördert.

Voraussetzung für die Förderung ist eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Schlachtbetrieb und den beteiligten Landwirtinnen bzw. Landwirten, wobei der Zulassungsinhaber und somit der Verfügungsberechtigte über den Schlachtanhänger bzw. die mobile Schlachtbox der Schlachtbetrieb sein muss.

Schlachtung exakt geregelt

Mobile Schlachtungen bergen eine Reihe von Anforderungen, sowohl aus Sicht des Tierschutzes als auch aus Gründen der Lebensmittelsicherheit und des Verbraucherschutzes. Das Tier ist im Zuge dieser mobilen Schlachtung vor der Betäubung zu fixieren und ruhig zu stellen, um eine sichere und schonende Betäubung zu gewährleisten. Dabei kann die Fixiereinrichtung vom Schlachthofunternehmer mobil zum tierhaltenden Betrieb mitgebracht werden oder vor Ort vorhanden sein.

In jedem Fall trägt der Schlachthofunternehmer die Verantwortung für die Eignung und Funktionsfähigkeit der Fixiereinrichtung. Die möglichen Betäubungsverfahren ergeben sich aus der Tierschutz-Schlachtverordnung. Das Schlachthofunternehmen entscheidet über das eingesetzte Betäubungsverfahren und trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Betäubung.

Auch am landwirtschaftlichen Betrieb ist ein funktionsbereites Betäubungsgerät in Reserve bereit zu halten. Vor der Betäubung ist das zu schlachtende Tier einer amtlichen, tierärztlichen Untersuchung an einem geeigneten Untersuchungsplatz zu stellen. Die Tötung des Tieres selbst erfolgt im Anschluss durch Blutentzug, dieser findet im zugelassenen, mobilen Teil der Schlachtanlage statt. Dabei muss das Blut zur Gänze aufgefangen und mit dem Tierkörper gemeinsam in den Schlachthof, zur amtlichen Untersuchung, verbracht werden.

Nach der Schlachtung hat der Transport in den stationären Schlachthof binnen einer Stunde zu erfolgen, um die Qualität des Schlachtkörpers zu gewährleisten. Im Schlachthof wird der Tierkörper unverzüglich, auf saubere Art und Weise, in den Schlachtraum zur weiteren Verarbeitung verbracht.

Amtstierarzt ständig eingebunden

Jede Schlachtung ist vorab bei der zuständigen amtlichen Tierärztin bzw. dem amtlichen Tierarzt anzumelden und dabei der konkrete Zeitpunkt der Schlachtung zu vereinbaren, da diese während der Betäubung und Entblutung anwesend sein müssen.

Steirer orderten weitere Genehmigung

Die steirische Bauerngruppe, elf direktvermarktende Biobauern in der Region Deutschlandsberg, erhielt ihre erste Genehmigung vorerst auf sechs Monate befristet. Einer Verlängerung steht laut dem Schlachtraum-besitzenden Landwirt und Gemehmigungs-Inhaber nichts im Weg.

Zwischenzeitlich wurde der Antrag auf eine Genehmigung für den Schlachtraum eines weiteren Vereinsmitglied gestellt. Die Genehmigung ist im Laufen. Geplant ist, dass beide Schlachtraum-Besitzer den bereits vorhandenen "Schlachtanhäner" künftig abwechselnd nutzen.

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