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ASP: Gefahr droht vor allem aus Ungarn

Die nächst gelegenen ASP-Fälle sind nur 100 km von Österreich entfernt. Eine Einschleppung wäre fatal.

Lesezeit: 2 Minuten

Welche unserer Nachbarstaaten melden neben Deutschland ebenfalls ASP-Fälle?

Höflechner: Derzeit tritt die Afrikanische Schweinepest bei Wildschweinen in Ungarn auf. In der Slowakei sind neben den Wildschweinen auch Hausschweine betroffen. Die Entfernung zu den nächst gelegenen Fällen bei Wildschweinen in den Nachbarländern beträgt derzeit ca. 100 km.

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Wie hoch schätzen Sie das generelle Risiko einer Einschleppung der Seuche nach Österreich ein?

Höflechner: Ungarn hat seit 1. Jänner 2020 bereits über 3 000 Fälle von ASP bei Wildschweinen gemeldet. Bei Hausschweinen ist die Tierseuche noch nie aufgetreten. Besteht ein so großer Seuchendruck, ist eine Verbreitung des Erregers schwer aufzuhalten. Durch eine direkte Virusübertragung von Tier zu Tier verbreitet sich die ASP wenige Kilometer pro Jahr. Viel gefährlicher ist jedoch eine indirekte Übertragung durch den Menschen.

Sollte ein ASP-Fall auch in Österreich auftreten, was würde auf die Bauern zukommen?

Höflechner: Tritt ASP bei Hausschweinen auf, wird der betroffene Betrieb umgehend behördlich gesperrt, die Schweine gekeult und die Tierkadaver unschädlich entsorgt. Für diesen Tierverlust wird der Bauer vom Staat entschädigt. Um den Betrieb werden im Radius von 3 km eine Schutzzone und im Radius von 10 km eine Überwachungszone gelegt. In diesen Zonen werden alle schweinehaltenden Betriebe auf ASP untersucht. Es gelten zudem Restriktionen im Handel mit lebenden Schweinen und deren Produkten.

Was ist, wenn ASP nur bei Wildschweinen auftritt?

Höflechner: Dann wird ein entsprechend großes Gebiet als Seuchengebiet ausgewiesen. In diesem Seuchengebiet wird nach weiteren verendeten und eventuell ASP-positiven Wildschweinen gesucht. Damit die Wildschweine nicht in ASP-freie Gebiete wandern, darf im Gebiet nicht gejagt werden. Auch die Ernte eines Feldes könnte verboten werden. Der Handel mit lebenden Schweinen und deren Produkten ist nur unter bestimmten Auflagen möglich.

Wie lange dauern die Beschränkungen?

Höflechner: Der Zeitraum der Beschränkungen beträgt bei ASP im Wildschweinebestand mindestens zwei Jahre. Das Seuchengebiet muss mindestens 12 Monate aufrechterhalten werden. Anschließend bestehen weitere 12 Monate, in denen die Seuchenlage überwacht wird.

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