Die rechtliche Lage zum Einsatz von Drohnen stellt sich momentan wie folgt dar: Keine Bewilligung benötigen Sie für Spielzeuge bis zu 250 g, die nicht höher als 30 Meter betrieben werden. Dabei ist egal, ob Sie eine Kamera installiert haben oder nicht. Das Selbe gilt für Flugmodelle mit einem Gewicht bis 25 kg, die in einem Umkreis von weniger als 500 m ohne Kamera und nicht gewerblich eingesetzt werden.
Für alle anderen Drohnen benötigen Sie eine Bewilligung der Austria Control. Ob Sie eine Bewilligung erhalten bzw. welche Auflagen Sie beachten müssen, hängt im Wesentlichen davon ab, wie schwer die Drohnen sind und in welchem Bereich sie eingesetzt werden sollen.
Wenn Sie keine Bewilligung für den Betrieb haben, kann eine Anzeige erstattet werden – nicht nur von der Austria Control, sondern von jedem Bürger, der sich durch den Drohnenbetrieb gestört fühlt. Der Betrieb ohne Bewilligung kann mit bis zu 22 000 € bestraft werden.