Mit der Anhebung des Regelpensionsalters auf 65 stehen viele Bäuerinnen vor dem Problem, ihre Sozialversicherungsjahre vollzubekommen. Welche Lösungen gibt es?
Der Vater geht in Pension, die Jungen sind bereit, den Betrieb zu übernehmen. Allerdings hat die Mutter noch einige Jahre, bis sie ebenfalls pensioniert werden kann.
Für viele Bäuerinnen bedeutet das eine immer größer werdende Herausforderung. Denn durch die Anhebung des Regelpensionsalters auf 65 Jahre wird die Übergangsphase vom Berufs- ins Pensionsleben verlängert. Die Frauen müssen somit überlegen, wie sie weiterhin Sozialversicherung bezahlen. Gleichzeitig wollen die Hofnachfolger schon in den Betrieb einsteigen.
Über die unterschiedlichen Problemfelder für die Familien haben wir mit Barbara Kathrein, Beraterin und Mitarbeiterin am Bäuerlichen Sorgentelefon gesprochen. Sie erklärt, dass sich jede Bäuerin zunächst ansehen sollte, wie sie sozialversichert ist und wie lange sie arbeiten muss, um in Pension zu gehen.
Den Betrieb pachten?
Dann stellt sich die Frage, wie die Frau die Sozialversicherungsbeiträge aufbringen kann, wenn die Hofübergabe schon ansteht. Kathrein zählt dazu unterschiedliche Möglichkeiten auf:
Einerseits kann die Frau den Hof vom pensionierten Mann pachten. Allerdings müssten die Jungen zunächst auf die Übernahme verzichten, bis die Mutter die Pension antritt. „Viele wollen aber nicht so lange warten.
Ist der Sohn bzw. die Tochter berufstätig und möchte noch nicht voll in den Betrieb einsteigen, kann er/sie diesen zwar übernehmen, ihn dann aber an die Mutter verpachten. So wäre er/sie selbst in einem 40 Std.-Job abgesichert und die Mutter kann als Betriebsführerin ihre Sozialversicherungsbeiträge mit der Landwirtschaft verdienen.
Neben der Betriebsfortführung besteht für die Bäuerin auch die Möglichkeit, nach der Übergabe im Betrieb weiter hauptberuflich beschäftigt zu sein. Die Bäuerinnen können aber auch früher in Pension gehen, müssen aber meist mit Abschlägen rechnen.
Mitarbeiterin statt Chefin
Ist die übergebende Bäuerin am Betrieb weiterhin hauptberuflich beschäftigt, muss es auch eine entsprechende Arbeit für sie geben. Daher sollten die Aufgabengebiete gut abgestimmt sein, um mögliche Konflikte zu vermeiden. „Wichtig ist in dieser Situation, schon frühzeitig – also vor der Übergabe – alles zu besprechen“, rät Kathrein.
Ist am Betrieb allerdings keine Arbeit vorhanden, dann können Bäuerinnen auch arbeiten gehen oder sich selbstständig machen, zum Beispiel als Seminarbäuerinnen. Wenn die Frau dabei gut verdient, kann allerdings eine unter Berücksichtigung des Familienrichtsatzes gezahlte Ausgleichszulage, die zur Pension des Mannes gezahlt wird, verringert werden oder wegfallen. „Das könnte bei so manchem Bauern am Ego kratzen“, gibt hier Beraterin Kathrein zu bedenken.
Schwieriger wird es dann, wenn die Bäuerin davon abgehalten wird, zu arbeiten. Denn durch den Verzicht auf den Verdienst der Frau besteht gegebenenfalls Anspruch auf eine höhere Ausgleichszulage. Die Bäuerin müsste dann aber auch auf politische Ämter oder zum Beispiel auf Aufgaben wie Schule am Bauernhof verzichten. Es ist also wichtig, dies frühzeitig in der Familie zu klären und den Verdienst der Frau gleichermaßen zu berücksichtigen.
Sparen und sich gut absichern
Altersarmut könnte für Bäuerinnen ebenfalls ein Thema sein. In vielen Fällen erhalten diese nur einige Hundert Euro Pension, da z. B. die Beitragsjahre fehlen. Oder es konnte im Laufe der Zeit schlichtweg nicht mehr einbezahlt werden, da der Betrieb sehr klein ist.
Kathrein empfiehlt daher, dass sich Frauen frühzeitig über ihre Absicherung im Alter Gedanken machen sollten. Das beginnt bereits in jungen Jahren. Eine Lebensversicherung und diverse Sparformen können später eine finanzielle Entlastung darstellen.
„Spätestens bei der Familiengründung sollte das Ehepaar über die Altersvorsorge sprechen“, rät Kathrein. Unter anderem sollte hier angesprochen werden, was im Fall einer Trennung passiert oder wenn die Gesundheit nachlässt. Eine testamentarische Absicherung ist ebenso sinnvoll. Hilfreich ist es, auch eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Folgende Fragen sollten schließlich in der Familie geklärt werden:
Wie wollen wir gemeinsam wirtschaften und das Geld einsetzen?
Wer bringt was ein?
Wie gestalten wir die Altersversicherung und Gesundheitsvorsorge?
Wie teilen wir die Arbeitsbereiche auf, wenn die Übergeber mithelfen?
Wer sich früh mit dem Thema beschäftigt, wird im Alter weniger Probleme haben. Wichtig ist nur, dass die Familie sich einig ist und Frauen ihre eigene Altersvorsorge nicht aus dem Blick verlieren.
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Der Vater geht in Pension, die Jungen sind bereit, den Betrieb zu übernehmen. Allerdings hat die Mutter noch einige Jahre, bis sie ebenfalls pensioniert werden kann.
Für viele Bäuerinnen bedeutet das eine immer größer werdende Herausforderung. Denn durch die Anhebung des Regelpensionsalters auf 65 Jahre wird die Übergangsphase vom Berufs- ins Pensionsleben verlängert. Die Frauen müssen somit überlegen, wie sie weiterhin Sozialversicherung bezahlen. Gleichzeitig wollen die Hofnachfolger schon in den Betrieb einsteigen.
Über die unterschiedlichen Problemfelder für die Familien haben wir mit Barbara Kathrein, Beraterin und Mitarbeiterin am Bäuerlichen Sorgentelefon gesprochen. Sie erklärt, dass sich jede Bäuerin zunächst ansehen sollte, wie sie sozialversichert ist und wie lange sie arbeiten muss, um in Pension zu gehen.
Den Betrieb pachten?
Dann stellt sich die Frage, wie die Frau die Sozialversicherungsbeiträge aufbringen kann, wenn die Hofübergabe schon ansteht. Kathrein zählt dazu unterschiedliche Möglichkeiten auf:
Einerseits kann die Frau den Hof vom pensionierten Mann pachten. Allerdings müssten die Jungen zunächst auf die Übernahme verzichten, bis die Mutter die Pension antritt. „Viele wollen aber nicht so lange warten.
Ist der Sohn bzw. die Tochter berufstätig und möchte noch nicht voll in den Betrieb einsteigen, kann er/sie diesen zwar übernehmen, ihn dann aber an die Mutter verpachten. So wäre er/sie selbst in einem 40 Std.-Job abgesichert und die Mutter kann als Betriebsführerin ihre Sozialversicherungsbeiträge mit der Landwirtschaft verdienen.
Neben der Betriebsfortführung besteht für die Bäuerin auch die Möglichkeit, nach der Übergabe im Betrieb weiter hauptberuflich beschäftigt zu sein. Die Bäuerinnen können aber auch früher in Pension gehen, müssen aber meist mit Abschlägen rechnen.
Mitarbeiterin statt Chefin
Ist die übergebende Bäuerin am Betrieb weiterhin hauptberuflich beschäftigt, muss es auch eine entsprechende Arbeit für sie geben. Daher sollten die Aufgabengebiete gut abgestimmt sein, um mögliche Konflikte zu vermeiden. „Wichtig ist in dieser Situation, schon frühzeitig – also vor der Übergabe – alles zu besprechen“, rät Kathrein.
Ist am Betrieb allerdings keine Arbeit vorhanden, dann können Bäuerinnen auch arbeiten gehen oder sich selbstständig machen, zum Beispiel als Seminarbäuerinnen. Wenn die Frau dabei gut verdient, kann allerdings eine unter Berücksichtigung des Familienrichtsatzes gezahlte Ausgleichszulage, die zur Pension des Mannes gezahlt wird, verringert werden oder wegfallen. „Das könnte bei so manchem Bauern am Ego kratzen“, gibt hier Beraterin Kathrein zu bedenken.
Schwieriger wird es dann, wenn die Bäuerin davon abgehalten wird, zu arbeiten. Denn durch den Verzicht auf den Verdienst der Frau besteht gegebenenfalls Anspruch auf eine höhere Ausgleichszulage. Die Bäuerin müsste dann aber auch auf politische Ämter oder zum Beispiel auf Aufgaben wie Schule am Bauernhof verzichten. Es ist also wichtig, dies frühzeitig in der Familie zu klären und den Verdienst der Frau gleichermaßen zu berücksichtigen.
Sparen und sich gut absichern
Altersarmut könnte für Bäuerinnen ebenfalls ein Thema sein. In vielen Fällen erhalten diese nur einige Hundert Euro Pension, da z. B. die Beitragsjahre fehlen. Oder es konnte im Laufe der Zeit schlichtweg nicht mehr einbezahlt werden, da der Betrieb sehr klein ist.
Kathrein empfiehlt daher, dass sich Frauen frühzeitig über ihre Absicherung im Alter Gedanken machen sollten. Das beginnt bereits in jungen Jahren. Eine Lebensversicherung und diverse Sparformen können später eine finanzielle Entlastung darstellen.
„Spätestens bei der Familiengründung sollte das Ehepaar über die Altersvorsorge sprechen“, rät Kathrein. Unter anderem sollte hier angesprochen werden, was im Fall einer Trennung passiert oder wenn die Gesundheit nachlässt. Eine testamentarische Absicherung ist ebenso sinnvoll. Hilfreich ist es, auch eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Folgende Fragen sollten schließlich in der Familie geklärt werden:
Wie wollen wir gemeinsam wirtschaften und das Geld einsetzen?
Wer bringt was ein?
Wie gestalten wir die Altersversicherung und Gesundheitsvorsorge?
Wie teilen wir die Arbeitsbereiche auf, wenn die Übergeber mithelfen?
Wer sich früh mit dem Thema beschäftigt, wird im Alter weniger Probleme haben. Wichtig ist nur, dass die Familie sich einig ist und Frauen ihre eigene Altersvorsorge nicht aus dem Blick verlieren.