Alle neun Jahre erfolgt die Hauptfeststellung der Einheitswerte des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens. Mit der nun vorgelegten Novelle werden wesentliche klimatische Veränderungen berücksichtigt und die nächste Hauptfeststellung am 1. Jänner 2023 sichergestellt.
„Hitzewellen, Dürreperioden und Starkregen nehmen stetig zu. Das beeinflusst die Erträge der Bäuerinnen und Bauern. Jetzt werden rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen, um die klimatischen Veränderungen zielgerichtet bei den pauschalen Einheitswerten einfließen zu lassen,“ begrüßt Bauernbund-Präsident Georg Strasser die aktuelle Novelle der Einheitswert-Bewertungsgesetze. Die Hauptfeststellung beschränkt sich künftig auf jene Bewertungsparameter, deren Änderungen auch tatsächlich spürbar sind. „Das stellt eine enorme Verwaltungsvereinfachung dar und reduziert Bürokratie,“ so Strasser.
"Damit wird das bewährte System der Pauschalierung auf rechtlich festem Boden verankert. Für viele kleine land- und forstwirtschaftliche Betriebe kann damit ein einfaches, bewährtes und auch für die Finanzämter administrierbares System fortgeführt werden. Überbordende Bürokratie, die mehr kostet als nützt, wird dadurch weiterhin vermieden", betont der Generalsekretär der Landwirtschaftskammer Österreich (LKÖ), Ferdinand Lembacher, anlässlich des Beschlusses der Änderung des Bewertungs- und Bodenschätzungsgesetzes im Ministerrat.
Die Einheitswerte bilden die Grundlage für die Festsetzung einer Vielzahl von Steuern, Abgaben und Beiträgen in der Land- und Forstwirtschaft. Ohne dem pauschalen Einheitswertsystem würde unverhältnismäßig viel Bürokratie auf den Bäuerinnen und Bauern lasten, so Strasser: „Seit mehr als einem Jahrzehnt stagnieren die bäuerlichen Einkommen, mehr Verwaltung würde nur den Strukturwandel weiter verschärfen und die Existenz kleiner Familienbetriebe gefährden.“