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Wolfsverordnung

Kärnten ermöglicht Wolfabschuss per Verordnung

Die Kärntner Landesregierung hat heute die "Wolfsverordnung" beschlossen. Damit soll künftig ein gezielter und rascher Abschuss von Schad- und Risikowölfen sowie Wolfshybriden ermöglicht werden. Von WWF und Grünen hagelt es Kritik.

Lesezeit: 4 Minuten

"Wölfe haben in Kärnten keinen Platz. Insbesondere der Sommer 2021 hat gezeigt, dass rasche Abschüsse möglich sein müssen, da der Schutz der Weidetiere insbesondere auf Almen faktisch unmöglich und den Bauern auch nicht zumutbar ist", erklärt Landwirtschaftskammer (LK) Kärnten-Präsident Siegfried Huber. Heute hat die Kärntner Landesregierung die Wolfsverordnung beschlossen. Ein gezielter und rascher Abschuss von Schad- und Risikowölfen sowie Wolfshybriden wird somit ermöglicht.

Im Tierpark Schönbrunn müssen Wölfe durch 3 m hohe Maschendrahtzäune mit Übersprungschutz am Ausbrechen gehindert werden. Uns Bauern will man jedoch weismachen, dass wir in unwegsamem Gelände den Wolf mit 1 m hohen Weidezäunen abhalten können.

Weideschutzgebiete auf Almen sollen kommen

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Der Aufwand für den Schutz der Weidetiere durch Zäune oder Hunde auf Kärntens Almen sei rechtlich und technisch unverhältnismäßig. "Im Tierpark Schönbrunn müssen Wölfe durch 3 m hohe Maschendrahtzäune mit Übersprungschutz am Ausbrechen gehindert werden. Uns Bauern will man jedoch weismachen, dass wir in unwegsamem Gelände den Wolf mit 1 m hohen Weidezäunen vom Einbrechen in unsere Almweiden abhalten können. Dass das nicht machbar ist, haben wir jetzt schwarz auf weiß", begrüßt Huber die Ausweisung der Kärntner Almen als Weideschutzgebiete. Erst das ermögliche die gezielten Abschüsse von Wölfen.

Positiv ist für Huber zudem, dass die Verordnung auch Abschüsse im Talbereich regelt. Der Herbst vergangenen Jahres habe gezeigt, dass die Wölfe den Weidetieren ins Tal folgten und in besiedelten Gebieten auftauchten. "Deshalb ist es wichtig, dass nun auch Abschüsse vorgesehen sind, wenn sich Wölfe im Tal zu nah an Stallungen oder Weidevieh heranwagen oder Tiere verletzen beziehungsweise töten. Nur so können wir die traditionelle Weidehaltung in Kärnten vor und nach dem Almsommer schützen - die Basis für gesunde Tiere und hochwertige Lebensmittel", so der LK Kärnten-Präsident.

Der Abschuss von Hybridwölfen aus Kreuzungen von Wolf und Hund sei deshalb wichtig, weil umherstreifende Wölfe aus Italien ins Land Kärnten drängten. So berichten italienische Experten von einem Rudel Wolfs-Hund-Hybriden, das derzeit im Raum Tarvis unter Beobachtung steht, denn nicht zuletzt berge eine Hybridisierung die Gefahr, dass die natürliche Scheu vor dem Menschen bei den Hybridwölfen verloren gehe.

Volle Rückendeckung für die Jägerschaft

Trotz "Wolfsverordnung" stellt Huber im Hinblick auf die heurige Weidesaison klar: "Es wird wieder blutige Attacken auf unsere Tiere geben. Aber nun haben wir eine schnellere Handhabe und müssen nicht den langwierigen Umweg über Abschussbescheide gehen. Das ermöglicht der Jägerschaft ein rascheres Eingreifen zum Schutz von Mensch und Weidetieren als bisher."

An die Kärntner Jägerschaft appelliert der LK Kärnten-Präsident, im Fall einer Freigabe zum Abschuss ihrer Verantwortung gerecht zu werden und die Wölfe entsprechend zu bejagen: "Wir können diese Herausforderung nur gemeinsam meistern. Die Jäger haben die volle Rückendeckung der Landwirtschaft, denn ohne sie ist die Verordnung nicht umsetzbar."

Abschließend ruft Huber auch die Bevölkerung auf, sich hinter die Jägerschaft zu stellen: "Der Wolf ist ein Wildtier und hat in einem dicht besiedelten Land wie Kärnten keinen Platz. Gezielte Abschüsse sind daher notwendig - zum Schutz von Tier und Mensch."

WWF sieht Vertragsverletzungsverfahren

Der World Wildlife Fund (WWF) kritisiert die Wolfsverordnung scharf. Laut der Internetplattform 5min.at will Christian Pichler vom WWF die Verordnung nun rechtlich prüfen lassen. Sie widerspriche klar den Vorgaben der Europäischen Kommission. Es wird zu einem Vertragsverletzungsverfahren kommen, zitiert ihn 5min.at. Der Tierschützer erklärt außerdem, dass man gegen eine Verordnung nicht berufen kann, es gebe auch keine aufschiebende Wirkung. Das sei laut Pichler alles nicht im Einklang mit dem Schutz für den Wolf.

Auch die Grünen Kärnten erklären, dass Tiere abschießen keine Lösung bringe. Die neue Wolfsverordnung würde klar gegen die FFH-Richtlinien verstoßen. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass das rechtlich halten wird“, sagt Olga Voglauer, Landessprecherin der Grünen Kärnten zur neuen Wolfsverordnung, wie 5min.at berichtet.

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